Feuerwerk im Ausland kaufen: Was erlaubt ist und was nicht
Immer mehr Kantonen erlassen dieser Tage ein teilweises oder gleich ein allgemeines Feuerverbot im Freien. Und erste Städte oder Gemeinden haben vorsorglich auch bereits das Abbrennen von Feuerwerk rund um den anstehenden Nationalfeiertag untersagt. Dies mit Verweis auf die anhaltende Trockenheit, woran auch vereinzelte Gewitter kurzfristig nichts mehr ändern könnten.
Weil in den Tagen vor dem 1. August jeweils viel Feuerwerk eingeführt werde, erinnert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Mitteilung vom Donnerstag dennoch an geltende Bestimmungen. Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert (wie zum Beispiel Kracher, Böller oder Petarden), darf demnach grundsätzlich nicht importiert werden. Dasselbe gilt für «Lady-Crackers», die länger als 22 Millimeter sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 Millimetern haben. Im Zweifelsfall könne die Ware am Zoll zur Beurteilung vorgelegt werden, schreibt das BAZG.
Bei unerlaubter Einfuhr droht Anzeige
Werden bei der Einfuhr verbotene Feuerwerkskörper festgestellt, würden diese beschlagnahmt. Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wird laut BAZG zudem zur Anzeige gebracht.
In der Schweiz werden jährlich rund 1700 Tonnen pyrotechnische Gegenstände oder Feuerwerkskörper verbraucht. 90 Prozent davon werden importiert. Grundsätzlich braucht eine Bewilligung des Bundesamts für Polizei, wer Feuerwerk in die Schweiz einführen möchte. Eine Ausnahme gibt es für Privatpersonen, die weniger als 2,5 Kilogramm Feuerwerk zu Vergnügungszwecken einführen.
In der Schweiz verkaufen nicht mehr alle Detailhändler vor dem 1. August Feuerwerk. Verschiedene Migros-Genossenschaften verzichten bereits seit Jahren komplett darauf, darunter die Migros Aare sowie die Genossenschaften in den Regionen Ostschweiz, Luzern, Basel und Zürich. Weiterhin zu kaufen gibt es Feuerwerk unter anderem in einigen Coop-Filialen, bei Aldi Schweiz und in verschiedenen Baumärkten.
Volksinitiative gegen Feuerwerk mit Knalleffekt
Feuerwerke zum 1. August und zu Silvester gerieten in den vergangenen Jahren unter anderem aufgrund der hohen Feinstaubbelastung vermehrt auch öffentlich in Kritik. Verschiedene Städte und Gemeinden haben die Knallerei darum bereits verboten oder eingeschränkt.
Zudem werden seit Mai Unterschriften gesammelt für eine Eidgenössische Feuerwerksverbots-Initiative. Damit soll ein Verbot von lautem Feuerwerk in die Verfassung geschrieben werden. Ausnahmen sind gemäss Initiativtext möglich, besonders bei Anlässen von überregionaler Bedeutung wie etwa dem Zürifest oder dem Seenachtsfest in Luzern. Jedoch bräuchte es dazu eine Ausnahmebewilligung, die per Gesuch bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt werden muss. (agl/sat)