Feuerwerk im Aargau: Baden bestätigt Absage, der Kanton zögert noch
Der Kanton hat über ein allfälliges Feuerwerksverbot am 1. August angesichts der Trockenheit im Aargau noch nicht entschieden. Seit Donnerstag um 9 Uhr gilt jedoch im gesamten Kantonsgebiet ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk im Abstand von weniger als 200 Metern zum Wald.
Wenn sich die Wetterprognosen nicht ändern, sei demnächst mit einem kompletten Verbot des Abbrennens von Feuerwerk zu rechnen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons weiter.
Auch andere Kantone wie St. Gallen warten noch zu
Solothurn hat Feuerwerke am 1. August bereits verboten, derweil St. Gallen beispielsweise noch zögert. Wann fällt der Entscheid im Aargau? Dieser dürfte sehr viele interessieren, die sich überlegen, ob sie Feuerwerk kaufen sollen oder nicht. Man wolle erst noch die Wetterprognosen von nächster Woche abwarten, sagt Michel Hassler vom Kantonalen Führungsstab. Der Entscheid werde dann nächste Woche mitgeteilt.
Am Samstag sind im Aargau zwar heftige Gewitter angekündigt. Doch so wie sich die Wetterprognosen derzeit darüber hinaus darstellen, dürfte mit einem Feuerwerksverbot am 1. August zu rechnen sein. Wer gleichwohl Feuerwerk kauft, ist gut beraten, sich rückzuversichern, ob dieses im Laden gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgenommen wird oder nicht.
Waldbrandgefahr: Stadt Baden verzichtet auf Feuerwerk
Die Stadt Baden hat in Anbetracht des kantonalen Feuerwerksverbots in Waldnähe abgeklärt, ob es sich bei der Ruine Stein um ein Waldgebiet handelt. Am Donnerstagnachmittag teilte die Stadtverwaltung noch mit, es sei auf Basis des Entscheids des Kantons sowie der Wetterlage davon auszugehen, dass das 1.-August-Feuerwerk nicht stattfinden wird. Am Abend des gleichen Tages dann die Bestätigung: Baden wird «aufgrund anhaltender Hitze» auf das Feuerwerk verzichten.
Als Grund wird die hohe Waldbrandgefahr angegeben. Auch würden die Prognosen für die kommenden Tage weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die Bevölkerung erwarte dennoch ein reichhaltiges Programm, teilt die Stadt mit und lädt zum gemeinsamen Feiern ein. Die Hochbrücke wird nun folglich am 1.-August-Abend nicht gesperrt.
Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern ab sofort
Seit Donnerstagmorgen gilt im Aargau Gefahrenstufe 4 für die Waldbrandgefahr. Das ist zweithöchste Stufe. Sie steht für «grosse Waldbrandgefahr». Deshalb gilt bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand.
Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills sei bei vorsichtigem Einsatz zulässig, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Die Gemeinderäte können zudem zusätzliche lokale Verbote erlassen. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (etwa Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern diese nicht in Waldnähe sind (mehr als 50 Meter entfernt.