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Gefeuert trotz Verbot: Kantonspolizei Aargau hat mehrere Personen verwarnt

Am Nationalfeiertag sind bei der Kapo knapp 30 Meldungen eingegangen, weil sich Personen nicht an das geltende Feuerverbot gehalten haben. 

Es war ein ruhiger 1. August im Aargau. Das Abbrennen von Feuerwerk war auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten – und die allermeisten Aargauerinnen und Aargauer haben sich daran gehalten. «Die Disziplin war gut», sagt Bernhard Graser, Sprecher der Kantonspolizei Aargau.

Bei der Polizei seien am Nationalfeiertag 18 Meldungen eingegangen, weil trotz Verbot Feuerwerk gezündet wurde. «Es war aber selten noch jemand vor Ort, als die Patrouillen eintrafen», sagt der Polizei-Sprecher. «Daher kam es nur zu einigen wenigen Verwarnungen.»

Verwarnt wurden auch zehn Personen, die sich beim Feuern nicht an die geltenden Regeln gehalten haben. Im Aargau gilt im Wald oder in der Nähe des Waldes ein Feuerverbot. Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist Feuern nur in befestigten Feuerstellen erlaubt.

Die Polizistinnen und Polizisten hätten die fehlbaren Personen gebeten, das Feuer zu löschen und sie verwarnt, sagt Graser. Eine Anzeige kassierten aber auch sie nicht. Die Kapo hatte von Anfang an gesagt, sie werde bei der Durchsetzung des Feuerverbots auf die Wirkung von Verwarnungen setzen. (nla)