Sie sind hier: Home > Bundesgericht > Aargauer Temposünderin, 66, verliert teuren Rechtsstreit und muss in den Verkehrsunterricht – 1 km/h zu viel wird ihr zum Verhängnis

Aargauer Temposünderin, 66, verliert teuren Rechtsstreit und muss in den Verkehrsunterricht – 1 km/h zu viel wird ihr zum Verhängnis

Eine 66-jährige Autofahrerin blitzt vor dem Bundesgericht ab und muss ihren Führerausweis zum zweiten Mal abgeben. Ihre Ausgaben für Busse und Gerichtsverfahren erhöhen sich damit auf über 6000 Franken.

Eine Aargauerin mit Jahrgang 1958 hat sich bis vor Bundesgericht gegen den Entzug des Führerausweises gewehrt – und dort den Rechtsstreit gegen das Strassenverkehrsamt verloren. Dieses hatte den Entzug per Verfügung angeordnet. Zuvor hatte die Frau bereits vor dem Aargauer Verwaltungsgericht verloren.

An einem Morgen im April 2020 um 10.51 Uhr war die Aargauerin in Diepflingen BL innerorts – nach Abzug der Toleranz – mit 66 km/h geblitzt worden. Erlaubt war Tempo 50. Wäre die Lenkerin nur 1 km/h langsamer gefahren, wäre sie mit einer Ordnungsbusse von 250 Franken davon gekommen. So kam es zur Anzeige.

Die Staatsanwaltschaft von Basel-Landschaft verurteilte die Aargauerin per Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken. Dieser wurde rechtskräftig, weil sie ihn akzeptierte. Damit konnte das Aargauer Strassenverkehrsamt tätig werden, das für sogenannte Administrativmassnahmen zuständig ist. Es ordnete nebst dem einmonatigen Führerausweisentzug an, dass die Aargauerin zur Nachschulung in den Verkehrsunterricht muss.

Zum Verhängnis wurde ihr, dass sie den Führerausweis schon einmal für zwei Monate hatte abgeben müssen. Und dass bis zur neusten Temposünde die Bewährungsfrist von zwei Jahren noch nicht verstrichen war. Damit galt sie quasi als Wiederholungstäterin. Ansonsten wäre sie wohl nur verwarnt worden.

Dreimal in derselben 30er-Zone in Magden geblitzt

Die Frau war schon 2013 innert zwei Tagen jeweils in einer Tempo-30-Zone in Magden mit 22 km/h zu schnell unterwegs gewesen, was als mittelschwere Widerhandlung gilt. Im Juli 2016 war sie am selben Ort erneut geblitzt worden. Diesmal hatte sie 20 km/h zu viel auf dem Tacho. Das wird gerade noch als leichte Widerhandlung taxiert, deshalb kam sie mit einer Verwarnung davon. Für die zwei ersten Temposünden musste sie dagegen den Führerausweis 2018 abgeben, im August erhielt sie ihn zurück.

Die Aargauerin wehrte sich vor Bundesgericht auch vergeblich dagegen, den Verkehrsunterricht besuchen zu müssen. So schreiben die Richter im schriftlichen, kürzlich publizierten Urteil: «Es ist anzunehmen, dass auch eine durch reichhaltige Fahrpraxis erfahrene Fahrzeuglenkerin wie die Beschwerdeführerin durch den Hinweis auf den Sinn der Verkehrsvorschriften sowie auf die Gefahren entsprechender Übertretungen zur künftigen Beachtung der Regeln im Strassenverkehr angehalten werden kann.»

Für den verlorenen Rechtsstreit muss die Aargauerin tief ins Portemonnaie greifen: Das Bundesgericht verpflichtet sie, die Gerichtskosten von 3000 Franken zu übernehmen. Samt den Gerichtskosten für die Verfahren der Vorinstanzen und der Busse von 400 Franken summieren sich die Kosten für die Temposünderin auf über 6000 Franken.

Urteil:1C_340/2022