Die Zeit drängt: Rettungsschirm für Strombranche ist in der Energiekommission unbestritten
«Höchste Priorität» hat die Sicherheit der Schweizer Stromversorgung für die Energiekommission des Ständerates. Deshalb stimmt sie dem Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen mit 6 zu 1 Stimmen zu, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Das Gesetz soll dem Bund ermöglichen, die grossen Stromunternehmen finanziell zu unterstützen, wenn deren Liquidität durch extreme Preisentwicklungen an der Strombörse gefährdet ist.
Im Wesentlichen unterstütze die Kommission den Vorschlag des Bundesrates, heisst es weiter. Dieser sieht vor, dass der Bund Darlehen von bis zu 10 Milliarden Franken bereitstellen kann. Die Finanzhilfen sind allerdings an strenge Bedingungen geknüpft: Sie sind subsidiär und werden nur ausgeschüttet, wenn die Unternehmen und ihre Eigner «alles Zumutbare unternommen haben, um die Liquiditätsprobleme aus eigener Kraft zu lösen».
Bund will Risiko durch unattraktive Bedingungen abfedern
Um dies sicherzustellen, ist die Auszahlung der Darlehen an unattraktive Bedingungen geknüpft. Dazu zählt insbesondere ein Risikozuschlag von 4 bis 10 Prozent (zusätzlich zu einem marktgerechten Zinssatz) sowie weitreichende Offenlegungspflichten gegenüber der Strommarktregulierungsbehörde ElCom. Die Kosten für die Bereitstellung der nötigen Liquidität in der Bundeskasse müssen von den systemkritischen Unternehmen selbst getragen werden.
Der Bedarf für einen solchen Sicherheitsmechanismus ist aus Sicht der Kommission unbestritten. Und die Zeit drängt: «Bis zur Verabschiedung des Gesetztes müsste der Bundesrat gegebenenfalls Notrecht anwenden, um die Stromversorgung des Landes zu sichern», betont die Energiekommission.
Auch kleinere Unternehmen sollen Finanzhilfen beantragen können
Die Massnahmen gehen ihr sogar zu wenig weit: Die Kommission will, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können – «wenn sie vom Bund aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, ihrem Versorgungsauftrag und ihrer Eigenproduktion als systemkritisch eingestuft werden». Denn heute erfüllen einzig die drei grossen Stromfirmen Axpo, Alpiq und BKW die Bedingungen. Zusätzlich beantragt die Kommission, dass Verpflichtungen der Unternehmen gegenüber Kantonen und Gemeinden (wie Wasserzinsen und Konzessionsabgaben) beim Bezug von Darlehen nicht tangiert werden.
Hintergrund der Vorlage sind die – unter anderem durch den Krieg in der Ukraine bedingten – historisch hohen Strompreise. Diese führen dazu, dass an der Strombörse handelnde Unternehmen für ihre Geschäfte derzeit grosse Geldsummen als Sicherheit hinterlegen müssen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Stromunternehmen künftig die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen können und illiquide werden.
Dies stellt eine Gefahr für die Versorgungssicherheit dar. Denn beim Ausfall eines grossen Energieversorgungsunternehmens besteht das Risiko einer Kettenreaktion, sodass auch andere Unternehmen der Strombranche ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Dies könnte die Stromversorgung der Schweiz in ihrer Gesamtheit gefährden würde.