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13 Massnahmen gegen Gewalt an Frauen – so setzt der Aargau die Istanbul-Konvention um

Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sagt der Aargauer Regierungsrat. Opfer sollen wirkungsvoll geschützt werden, wer Gewalt ausübt, soll zur Rechenschaft gezogen werden. Damit wird die Istanbul-Konvention im Aargau umgesetzt.

Jeden Tag interveniert die Polizei im Aargau rund sechs Mal wegen häuslicher Gewalt. Im vergangenen Jahr wurden 567 Strafanzeigen wegen Gewalt in Ehe, Partnerschaft oder Familie erstattet. Zweimal wurde jemand getötet, fünfmal blieb es beim Versuch.

Trotz der intensiven Arbeit von Polizei und anderen öffentlichen und privaten Stellen bleibe häusliche Gewalt ein gravierendes, gesellschaftliches Phänomen. Das schreibt die Staatskanzlei am Donnerstagmorgen in einer Medienmitteilung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Aargau.

Seit über vier Jahren in der Schweiz in Kraft

Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Seit dem 1. April 2018 ist die Konvention in der Schweiz in Kraft. Damit wird die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zu Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung anerkannt.

Die Umsetzung erfolgt jedoch grösstenteils in den Kantonen – jetzt auch im Aargau: Der Regierungsrat hat einen Massnahmenplan verabschiedet. Am Donnerstag präsentiert er diesen an einer Medienkonferenz.

Auch für den Aargauer Regierungsrat gelte: häusliche Gewalt ist keine Privatsache und kann in keinem Fall toleriert werden, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Mit 13 Massnahmen in neun Themenfeldern wolle die Regierung häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen im Aargau besser eindämmen. Die Umsetzung der Massnahmen startet in den nächsten Wochen.

Bedarf, Prävention, Weiterbildung

Diese reichen von der Bedarfsabklärung für Schutzplätze und der Schaffung eines eigenen Lehrprogramms für Gewalttäter, über Präventionsarbeit und die Weiterbildung von Fachpersonen bis zur Schaffung einer digitalen Plattform für Betroffene. Weiter soll eine einheitliche und aussagekräftige Statistik aufgebaut werden. Deren Ergebnisse dienen dazu, häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen.

Ein Grossteil der Massnahmen wird über das bestehende Budget finanziert. Für die Weiterbildung und zur Unterstützung der Fachstelle Häusliche Gewalt wird eine Projektstelle geschaffen.