Der Bundesrat will die Hamas verbieten – doch besondere Eile hat er nicht
Erst ging es schnell: Vier Tage nach dem Massaker an israelischen Zivilisten hatte der Bundesrat entschieden, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden soll. Er beauftragte damals die Taskforce Naher Osten, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen.
Danach blieb es lange ruhig. Am Mittwoch nun hat der Bundesrat beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten, wie das Aussendepartement EDA und das Justizdepartement EJPD mitteilten. Die Regierung sei der Auffassung, dass «diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren».
Mit dem Gesetz sollen die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente erhalten, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen, wie es in der Medienmitteilung heisst.
Bis es soweit ist, dauert es allerdings noch: Der Entwurf für das Bundesgesetz soll bis Ende Februar 2024 vorliegen. Danach berät das Parlament darüber. Der Tages-Anzeiger hatte vergangene Woche berichtet, Aussenminister Ignazio Cassis halte ein Verbot der Hamas für so dringend, dass er den ordentlichen Gesetzgebungsprozess abkürzen wolle. Davon ist nun nicht mehr die Rede.
Die EU und die USA stufen die Hamas schon lange als Terrororganisation ein. In der Schweiz sind hingegen mehrere Anläufe, die Hamas zur Terrororganisation zu erklären, im Parlament gescheitert – zuletzt im Juni 2022. Bundesrat und Parlamentsmehrheit argumentierten damals, ein solcher Schritt könne die Guten Dienste und die Vermittlerrolle der Schweiz in der Region gefährden. Ausserdem fehle ohne entsprechenden Beschluss des UNO-Sicherheitsrats die rechtliche Grundlage.
Der Angriff der Hamas am 7. Oktober hat die Haltung vieler jedoch geändert – auch im Parlament: Die Sicherheitskommissionen des National- und Ständerats haben sich beide einstimmig für ein Verbot ausgesprochen.
Anders als die EU kennt die Schweiz keine eigene nationale Terrorliste. Das Gesetz über den Nachrichtendienst erlaubt ein Verbot oder eine Sanktionierung von Organisationen nur dann, wenn ein entsprechender Beschluss der UNO vorliegt. Ein solcher fehlt im Fall der Hamas. Verboten sind in der Schweiz Al Kaida und IS. Beide hatte der Bundesrat ursprünglich per direkt auf die Bundesverfassung abgestützte Verordnung – sprich per Notrecht – verboten.
Zusammenarbeit mit drei NGO beendet
Der Bund beendet zudem die Zusammenarbeit mit drei palästinensischen NGO, wie er am Mittwoch weiter mitteilte. Die Verträge würden nicht verlängert, nachdem «Vertragswidrigkeiten» festgestellt worden seien. Worin diese genau bestehen, geht aus der Medienmitteilung nicht hervor.
Insgesamt seien elf NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen worden; es ging dabei um die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA. Bei acht NGO seien keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen worden.