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2G-plus, Schliessung von Restaurants: So will der Bundesrat die fünfte Welle brechen

Die fünfte Coronawelle ist in vollem Gange. Auch in der Schweiz schnellen die Infektionszahlen in die Höhe. Erst letzte Woche hatte der Bundesrat neue Massnahmen beschlossen. Für den Fall, dass diese nicht ausreichen, möchte er weitere Pfeiler im Köcher haben. Am Freitag hat er deshalb zwei mögliche Varianten präsentiert. Bis am Dienstag haben die Kantone Zeit, Stellung zu beziehen. Wann diese in Kraft treten würden, lässt der Bundesrat offen.

Klar ist bereits: Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben dürfte bald eingeschränkt werden. Bei der ersten Variante sieht der Bundesrat eine umfassende 2G-Regel vor. Zutritt zu Innenräumen, in denen heute 3G gilt, sollen nur noch Geimpfte und Genesene haben. Zusätzlich würde an diesen Orten auch eine Masken- und eine Sitzpflicht bei der Konsumation gelten. Auch Restaurants und Clubs würden unter diese Regelung fallen.

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich sind – etwa in Discos, Bars, oder bei Chorproben – würde die 2G-plus-Regel zum Zug kommen. Geimpfte und Genesene müssten zusätzlich einen negativen Covid-Test vorweisen.

Restaurants müssten schliessen

Weiter geht der Bundesrat mit der zweiten Variante. Im Unterschied zur ersten Variante würden alle Bereiche geschlossen, bei denen keine Masken getragen werden können. Konkret bedeutet das: Restaurants, Fitnesscenter, Discos und Bars müssten dicht machen. Zulässig blieben sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten in Innenräumen, bei denen eine Maske getragen werden kann – wie auch sportliche und kulturelle Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre.

Ungemütlich wird es für Ungeimpfte auch im privaten Bereich. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch fünf Personen treffen – dabei werden Kinder mitgezählt. Diese Regel soll gemäss Bundesrat verhindern, dass Treffen und Aktivitäten in den privaten Bereich verlagert werden und die Wirkung der Verschärfungen verpufft.

Neue Obergrenze im privaten Bereich

Erneut ins Spiel bringt der Bundesrat auch eine Homeoffice-Pflicht, obwohl diese in der letzten Konsultation durchgefallen ist. Bei einer Empfehlung zu bleiben, wenn Schliessungen verordnet werden müssten, hält der Bundesrat nicht für angemessen. Den Kantonen empfiehlt er «dringend», die Maskenpflicht an den Schulen einzuführen.

Eine Diskussion geführt hat der Bundesrat auch über mögliche weitergehende Schliessungen. Betroffen wären sämtliche Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben; auch Fach- und Publikumsmessen und Veranstaltungen in Innenbereichen würden verboten. Nicht geschlossen würden Läden, Hotel-Restaurants für Hotelgäste und Dienstleistungsbetriebe (Coiffeur, Bank oder Post).

Kantone haben Massnahmen verschärft

Damit nimmt der Bundesrat wieder das Heft in die Hand. Noch letzte Woche hatte er die Kantone in der Pflicht gesehen. «Jetzt erwartet der Bundesrat von den Kantonen, dass sie mehr tun», sagte Gesundheitsminister Alain Berset – und damit den Schwarzen Peter in der föderalen Logik wieder eine Ebene nach unten geschoben. Indes: Die Kantone waren seither nicht untätig. Viele zogen die Corona-Schraube an und verschärften die Regeln. Am Dienstag hatte Basel-Stadt sich als erster Kanton für 2G ausgesprochen.

Ob die Vorschläge des Bundesrates reichen, darf bezweifelt werden. Die wissenschaftliche Taskforce des Bundes hatte am Dienstag gewarnt, dass bereits im Dezember die medizinische Versorgung in der Schweiz beeinträchtigt werden könnte. Ihr Vizepräsident Urs Karrer erklärte, die Kontakte müssten hierzulande um einen Drittel reduziert werden, um die fünfte Welle zu brechen. Das sei in Österreich gelungen, aber nur mit sehr harten Massnahmen. Dort gilt seit dem 22. November eine weitgehende Ausgangssperre.