Drohender Landesverweis: Kosovar (18) hat Sex mit minderjähriger Schülerin – und macht ein Filmchen

Das Bezirksgericht Aarau musste sich gestern mit der Frage auseinandersetzen, ob ein junger Kosovar, der einen Kinderporno hergestellt hatte, des Landes verwiesen werden soll. Unbestritten war der Sachverhalt. Bajram, damals gerade 18-jährig, hatte auf dem WC der Berufsschule Sex mit Franziska, 15 Jahre und 8 Monate, gehabt.
Er filmte. Sie wusste das. Später bat sie ihn, das Filmchen niemandem zu zeigen. Er hatte es aber noch gleichentags an eine ihrer Kolleginnen geschickt. Einige Zeit später zeigte Franziska, die nicht an der Verhandlung zugegen war, Bajram bei der Polizei an – wegen Vergewaltigung. Von diesem Vorwurf blieb indes nichts übrig. Vor Gericht hiess es, das Opfer habe später zugegeben, es sei eine falsche Anschuldigung gewesen. Trotz einvernehmlichem Sex: Franziska ist minderjährig, der von Bajram aufgenommene und verschickte Filmclip deshalb vor dem Gesetz ein Kinderporno.
Eine schwierige Familienkonstellation
Die beantragte Geldstrafe – die Staatsanwaltschaft hatte 150 Tagessätze zu 30 Franken bedingt und eine Busse von 900 Franken gefordert – war vor Gericht kaum ein Thema. Viel bedrohlicher war für Bajram der beantragte Landesverweis von fünf Jahren.
Das hat mit seiner Vorgeschichte zu tun. Schon als er ein Baby war, hatten sich die Eltern getrennt. «Im Kosovo gehören die Kinder dem Vater», sagte Bajram vor Gericht. «Deshalb habe ich mit ihm und meinen Grosseltern gelebt. Als ich neun Jahre alt war, kam ich mit ihm in die Schweiz. Meine Mutter hat dort unten wieder einen Mann und zwei neue Kinder. Ich habe kaum Kontakt zu ihr – ich will sie nicht stören. Wir sehen uns höchstens, wenn ich im Kosovo in den Ferien bin, und nur in der Stadt. Zu ihnen nach Hause darf ich nicht, das will der neue Mann nicht.»
Bajram ist zwar auf dem Papier ein Erwachsener. Er wirkt aber insgesamt noch recht kindlich. Als Gerichtspräsidentin Patricia Berger ihn befragte, legte er treuherzig die Stirn in Falten, beantwortet beflissen jede Frage, höflich und trotz Akzent eloquent.
Weil Bajram eine Lernschwäche hat und auf eine schwierige Schulkarriere zurückblickt, macht er eine Praktikerausbildung. Sein Ziel sei, danach die Lehre mit Fähigkeitszeugnis abzuschliessen, sagte er. Die Noten stimmen, man ist mit ihm zufrieden. Kurz: Er scheint, endlich die Kurve gekriegt zu haben.
Bajram gab zu, dass er Franziska nicht nach dem Alter gefragt hatte. «Sie war geschminkt und hatte ein Nasenpiercing.» Auch sei er davon ausgegangen, dass sie, weil sie die obligatorische Schulzeit ja schon hinter sich hatte, mindestens 16 Jahre alt sei. «Das war dumm, und es tut mir leid für dieses Mädchen.» Er bat darum, noch eine Chance zu erhalten, «ich werde sie packen».
Auch sein Verteidiger argumentierte, Bajram habe nicht wissen können, dass er sich auf eine Minderjährige einliess. Und selbst wenn: Ein Landesverweis sei in seinem Fall übertrieben, Bajram «ein Musterbeispiel für die Anwendung der Härtefallklausel», weil er hier verwurzelt sei und im Kosovo kaum noch Familie habe. «Er hat eine saublöde Dummheit gemacht, aber er ist kein professioneller Kinderporno-Dreher.»
«Wir gehen davon aus, dass es Ihnen eine Lehre war»
Bajram hatte Glück: Das Gericht verurteilte ihn zwar wegen harter Pornografie zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 20 Franken und 500 Franken Busse; verzichtete aber auf den Landesverweis – eben weil ein persönlicher Härtefall vorliegt. «Wir vertrauen auf Sie und gehen davon aus, dass Ihnen das Verfahren eine Lehre war», sagte Gerichtspräsidentin Berger.
Beim Rausgehen blieb Bajram nochmals stehen, drehte sich um und sagte in Richtung der Gerichtspräsidentin: «Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.»
SOFORT RAUS MIT DIESEN LEUTEN!! WIR HABEN DIE SCHNAUZE VOLL
Straffällige Ausländer
Ja, ja, unsere Kuscheljustiz, zum übel werden!
Wir hören sicher wieder mal von dem Burschen.
Drohender Landesverweis
Kriminellen Ausländern gelingt es immer wieder, die Behörden mit Hilfe von Gratis-Anwälten (von Herrn und Frau Schweizer via Steuern bezahlt!) auszutricksen. Und die zehn Jahre Gefängnis von Nadir (Fr. 400 pro Tag) und seine Gratisanwälte haben das Schweizervolk bereits weit über eine Million gekostet. Der andere Afghane kostete uns wegen seiner Gefängnis-tage und den Gratis-Anwälten ebenfalls mehrere Hunderttausend.
Gegen eine Ausschaffung spricht sich auch die ehemalige Juso-Präsidentin Funiciello mit der simplen Begründung aus, „da in Afghanistan eine für Nadir gefährliche Situation herrsche.“
Aber Nadir wie auch der andere Afghane wussten dies, als sie ihre Straf-taten begingen. Sie konnten somit davon ausgehen, dass eine Ausschaffung trotz ihrer Straftaten kaum durchgeführt werde. Und in CH-Gefängnissen herrscht eine Viersterne-Verwöhnung gegenüber dem Leben in Afghanistan. Also munter weitermachen mit Straftaten…!
Presse vom 2. Mai 2019: Nun soll Nadir also, wegen neuer Straftaten, für weitere 4 ½ Jahre ins Gefängnis, wiederum zu Lasten des Steuerzahlers. Ausschaffung? Weiterhin kein Thema!
Wozu haben wir den Ausschaffungs-Artikel angenommen? Nutzlos steht er seit der Abstimmung in der schweizerischen Gesetzessammlung. Auch wenn dieses neue Gesetz selten mal zur Anwendung kommt, so verhindert ein anderes Gremium die Ausschaffung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhinderte die Ausschaffung eines kosovarischen Vergewaltigers, Mörders und IV-Rentners mit ähnlicher Begründung: Der Kosovo sei für diesen Kriminellen zu gefährlich, da dort noch die Blutrache üblich sei.
Auch die meisten erwischten Autobahn-Raser sind, gemäss Statistik, Ausländer. Weil keine Ausweisung zu befürchten ist?
Es wäre schade, wenn die Schweiz wegen dieser erneut verhinderten Ausschaffung von Bajram ihre Mitgliedschaft beim EGMR kündigen müsste!

