«Ehe für alle»: Ab Juli dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten
Nach einem langen politischen Weg hat sich die Schweizer Bevölkerung im September für die «Ehe für alle» ausgesprochen. Nun geht es rasch. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Vorlage per 1. Juli 2022 in Kraft zu setzen. Dabei folgt er den Übergangsbestimmungen, wie sie das Parlament festgelegt.
Gleichgeschlechtliche Paare können damit ab diesem Zeitpunkt heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) in einer Mitteilung in Erinnerung ruft. Das Gesuch, um das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, können Paare jedoch bereits früher einreichen. Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsame Erklärung des Paares gegenüber dem Zivilstandsamt.
Status der eingetragenen Partnerschaft wird abgeschafft
Bisher konnten gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz nicht heiraten, sondern lediglich eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren der Ehe rechtlich ähnlicher, es gibt aber nach wie vor Unterschiede. Konkret geht es um die Einbürgerung, die Adoption von Kindern sowie der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Der Status der eingetragenen Partnerschaft, der gleichgeschlechtlichen Paaren seit 2007 offensteht, wird nun abgeschafft. Bestehende eingetragene Partnerschaften können ohne spezielle Erklärung weitergeführt werden, wie das BJ betont.
Die Stimmbevölkerung hatte am 26. September eine Änderung des Zivilgesetzbuches mit 64,1 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Das Anliegen fand in allen Kantonen eine Mehrheit. Auch die umstrittene Samenspende für lesbische Paare, die Teil des Projekts war, reichte nicht, um den Grundkonsens zu kippen.