Um fünfte Welle einzudämmen: Diese Massnahmen schickt der Bundesrat bei den Kantonen in die Vernehmlassung
Wie in anderen Ländern steigt die Zahl der Coronainfektionen auch in der Schweiz seit Wochen wieder stark an. Die Impfquote hierzulande ist derweil eine der niedrigsten in Westeuropa. Verschiedene Kantone haben in den letzten Tagen und Wochen aufgrund der fünften Coronawelle die Massnahmen wieder verschärft. Nun will der Bundesrat nachziehen.
Wie die Landesregierung am Dienstag an einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen hat, soll die Zertifikatspflicht auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen sowie auf sportliche und kulturelle Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Bisher gilt eine Ausnahme für beständige Gruppen bis 30 Personen. Zudem schlägt der Bundesrat vor, bei privaten Treffen im Innenbereich ab elf Personen eine Zertifikatspflicht einzuführen. Im Freien soll das Zertifikat bei Anlässen neu bereits ab 300 statt aktuell 1000 Teilnehmenden Pflicht sein.
Repetitive Tests an allen Schulen
Ausserdem soll in allen Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht neu eine Maske getragen werden. Das gilt auf für zertifikatspflichtige Veranstaltungen, die im Innern stattfinden. Ist eine Maskenpflicht aus praktischen Gründen nicht umsetzbar, schlägt der Bundesrat vor, dass entweder Kontaktdaten erhoben werden müssen (wie dies derzeit in Diskotheken der Fall ist). Oder in der Gastronomie – darunter Fallen für den Bundesrat in diesem Fall auch Discos, Clubs oder Apéros – soll für Konsumationen wieder eine Sitzpflicht eingeführt werden.
Im Bildungsbereich schlägt der Bundesrat überdies vor, dass repetitive Tests in der obligatorischen Schule sowie auf der Sekundarstufe II neu Pflicht werden. Im Sommer hatten mehrere Kantone diese entgegen den Empfehlungen des Bundes abgeschafft und setzen seither auf sogenannte Ausbruchstests.
Massnahmen-Auswahl für Arbeitsplatz
Zu möglichen Verschärfungen der Coronaschutzmassnahmen am Arbeitsplatz konnte sich der Bundesrat dagegen offensichtlich nicht einigen. Jedenfalls stellt die Landesregierung laut einer Mitteilung der Bundeskanzlei vom Dienstag drei Verschärfungsvariante zur Diskussion:
- Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen – sofern sich darin mehrere Personen gleichzeitig aufhalten.
- Home-Office-Pflicht für Ungeimpfte. Ist Arbeiten für Ungeimpfte oder nicht Genesene von zu Hause aus unmöglich, gilt eine Maskenpflicht.
- Generelle Home-Office-Pflicht – oder Maskenpflicht, falls Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Bei dieser Variante müssten Betriebe zudem repetitive Testungen anbieten.
Einig ist sich der Bundesrat dagegen, dass die Gültigkeit der Zertifikate von Test von heute 48 auf noch 24 Stunden reduziert werden soll. Diese Verkürzung erhöhe die Sicherheit der Testresultate, schreibt die Bundeskanzlei. Nach der Impfwoche von Anfang Monat stellt sich der Bundesrat überdies auf den Standpunkt, dass sich alle Interessierten impfen lassen konnten. Darum könne er nun auch keine Kapazitätsbeschränkungen mehr anordnen.
Die Kantone, die Sozialpartner sowie die zuständigen Kommissionen des Parlaments haben nun bis am Mittwochabend Zeit, sich zu den vorgeschlagenen Massnahmen zu äussern. Danach will der Bundesrat voraussichtlich am Freitag an seiner nächsten ordentlichen Sitzung entscheiden. Gelten sollen die neuen Einschränken dann vorerst bis am 24. Januar 2022.
Verdachtsfall in Zürich – Rückendeckung für Bundesrat
Vergangene Woche ist in Südafrika eine neue Variante des Coronavirus entdeckt worden. Inzwischen ist Omikron bereits in etlichen Ländern weltweit aufgetaucht. Verdachtsmeldungen und bestätigte Omikron-Fälle gibt es in Europa etwa in Deutschland, Österreich, Italien, Belgien und Grossbritannien. In der Schweiz hat das BAG am Montag einen ersten Verdachtsfall publik gemacht, die Bestätigung steht aber noch aus. Das Bundesamt zeigte sich vor den Medien besorgt.
Als Reaktion hat die Schweiz wieder eine Quarantäneliste eingeführt. Darauf stehen aktuell 23 Länder, namentlich im südlichen Afrika. Aber auch mehrere europäische Länder sowie Australien, Japan oder Kanada sind aufgelistet. Schweizerinnen und Schweizer, die aus Quarantäneliste-Staaten einreisen wollen, müssen einen Coronatest vorweisen und danach in jedem Fall zehn Tage in Quarantäne.
Bislang setzte der Bundesrat in der fünften Coronawelle vorab auf die 3G-Regel in Restaurants, Freizeiteinrichtungen und bei Anlässen. Am Sonntag erhielt er dazu auch Rückendeckung in der zweiten Referendums-Abstimmung innert Jahresfrist über das Covid-19-Gesetz. Die Mehrheit der Stimmberechtigten stellte sich damit etwa hinters Covid-Zertifikat.