Pensionskassenreform: Der Nationalrat entscheidet nicht so, wie Berset will – warum das ein Problem werden könnte
Der Nationalrat hat die Reform der zweiten Säule ein erstes Mal beraten und wegweisende Entscheide gefällt. Der Handlungsbedarf ist zwar unbestritten. Denn die Lebenserwartung und die gesunkenen Anlagerenditen führen dazu, dass das angesparte Alterskapital kaum mehr für die Rente reicht. Doch streitet sich das Parlament über die Massnahmen. Viele Pensionskassen haben den Umwandlungssatz den Umständen angepasst und gesenkt. Doch Pensionskassen, die kleinere Löhne versichern, sind ans Gesetz gebunden. Sie müssen den Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent anwenden. Das führt dazu, dass rund 6 Milliarden Franken von den Altersguthaben der Erwerbstätigen an jene der Rentner fliessen. Diese Umverteilung will das Parlament stoppen. Denn in der zweiten Säule spart jeder für sich. Und das soll sich nach Wunsch einer satten Mehrheit des Nationalrats auch nicht ändern.
Mehr Sparen für die gleiche Rente
Knackpunkt der Reform ist die Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Er soll auf einen Schlag von 6,8 auf 6 Prozent sinken. Das entspricht einer realen Rentenkürzung von 12 Prozent. Am Mittwoch versuchte eine Minderheit von SP und Grünen die Senkung auf 6,4 Prozent zu reduzieren, scheiterte aber mit dem Unterfangen.
Umstritten ist die Frage, wie die Rentenkürzungen aufgefangen werden sollen. Der Rat hat sich für zwei übergeordnete Massnahmen entschieden: Die Erwerbstätigen sollen mehr und früher Beiträge an die Pensionskasse abliefern, damit bei der Pensionierung mehr Alterskapital vorhanden ist – für eine höhere Rente.
Zweitens braucht es eine Lösung für die Übergangsgeneration, die keine Zeit mehr hat, zusätzliches Alterskapital anzusparen, um den tieferen Umwandlungssatz zu kompensieren: ein Rentenzuschlag für Neurentner von bis zu 2400 Franken pro Jahr.
Was der Nationalrat im Detail entschieden hat
Das verstärkte Sparen ermöglicht der Nationalrat über:
- eine tiefere Eintrittsschwelle. Neu sollen Personen mit einem Jahreslohn von mehr als 12’548 Franken obligatorisch versichert sein. Bisher lag die Schwelle bei 25’510 Franken.
- die Senkung des Eintrittsalters. Neu sollen Personen ab 20 Jahren in die Pensionskasse einzahlen, bisher waren Erwerbstätige ab 25 versichert.
- die Halbierung des Koordinationsabzugs. Bisher wurden vom Lohn 25’095 Franken abgezogen. Nur die Differenz war versichert. Wenn also eine Person 30’000 Franken im Jahr verdient, hatte sie nur 4005 Franken versicherten Lohn. Das Parlament will den Koordinationsabzug halbieren und auf 12’548 Franken senken. So haben auch Personen mit tiefen Einkommen mehr Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen.
- neue Altersgutschriften. Die Beitragssätze bestimmen, wie viel Geld Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin vom versicherten Lohn in die zweite Säule zahlen müssen. Bisher galten vier Beitragssätze für jeweils 10 Jahre. Das wird nun vereinfacht, indem von 20–44 Jahren 9 Prozent des Lohnes in die Vorsorge fliesst und ab 45 Jahren 14 Prozent.
- eine Versicherungspflicht für Erwerbstätige mit mehreren Arbeitgebern, sofern sie mehr als 12’548 Franken erhalten.
Was ist die Lösung für die Übergangsgeneration?
Weil Sparen für eine Übergangsgeneration nicht möglich ist, will der Nationalrat dies mit Rentenzuschlägen auffangen, die für 15 Jahrgänge vorgesehen sind. Die ersten fünf Jahrgänge erhalten bis zu 2400 Franken pro Jahr, die zweiten fünf Jahrgänge noch maximal 1800 und die letzten fünf 1200 Franken. Allerdings gibt es zwei Vorbehalte. Bei Rentenvorbezug wird der Zuschlag gekürzt. Und wer von der Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen ist, erhält keine Kompensation. Laut Schätzungen profitieren so 35 bis 40 Prozent der Neurentner von einem Rentenzuschlag.about:blank
Auch die Finanzierung führte zu Streit. Die Mehrheit will die Zuschläge über Rückstellungen der betroffenen Pensionskassen finanzieren. Sollten die Ausgaben für höhere Renten die Reserven übersteigen, kommt der Sicherheitsfonds zur Hilfe. Dieser wird über Beiträge von 0,15 Prozent auf den versicherten Lohn finanziert.
Alain Berset zerpflückt das neue Modell
Nicht nur SP und Grüne wehren sich gegen dieses neue Modell. Sukkurs erhalten sie von Bundesrat Alain Berset. Er wünschte sich ein solidarisch finanziertes Modell, bei dem Erwerbstätige und Arbeitgeber je 0,25 Franken vom Lohn an Rentenzuschläge finanziert hätten – wie bei der AHV. Das neue Modell des Nationalrats sei «viel restriktiver», weil nur wenige und nicht alle Neurentner profitierten, monierte Berset. Er arbeitete sich richtiggehend am Vorschlag der Mehrheit ab. So hält er es für problematisch, dass die Kompensationen nur für Personen vorgesehen sind, die bei Inkrafttreten der Reform mindestens 50 Jahre alt sind. Zudem würde das Modell nicht nur Personen mit hohen Löhnen treffen. Und schliesslich sei auch die Finanzierung unzureichend: Anstatt der beschlossenen 0,15 Prozent brauche es mindestens 0,23 Prozent zusätzliche Beiträge aus dem versicherten Lohn.
SVP-Nationalrat Albert Rösti hielt zwar dagegen und erklärte, dass der Nationalrat mit der Höhe der Zuschläge (2400/1800/1200 Franken) nahe am Bundesrat geblieben sei, die Mehrheit habe sich aber gegen ein Giesskannenprinzip entschieden und wolle nur jenen Neurentnern einen Zuschlag gewähren, die von der Reform auch tatsächlich betroffen sind.
Will der Bundesrat eine Vorlage verteidigen, die er eigentlich ablehnt?
Die Vorlage geht nun weiter an den Ständerat, der alles nochmals komplett umkrempeln könnte. Wenn sich die Räte dereinst einigen und die Reform fertig ist, kommt es laut Ankündigungen von SP und Grünen zu einer Volksabstimmung – sie wollen das Referendum ergreifen. Und da wird die Abneigung des Sozialministers zum Problem: Berset müsste laut Gesetz die Vorlage des Parlaments verteidigen.WERBUNG
Immerhin bei einem Punkt folgte das Parlament der Empfehlung Bersets: Es strich die Steuerabzüge in der 3. Säule aus der Reform. Davon hätten ausschliesslich Gutverdiener profitiert – und gemäss Einsicht von Nationalrat Rösti das Fuder wohl überladen.