Ohne Test, wenn die Impfung «frisch» ist: Im Oltner «Terminus» fühlt man sich für die Booster-Kampagne missbraucht
Wo heute die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen), heisst es ab Montag 2G: Zutritt zu Innenräumen nur noch für Geimpfte und Genesene, ein negativer Test zählt nichts mehr. Das betrifft neben Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben natürlich vor allem die Gastronomie. Der Entscheid des Bundesrates war zu erwarten gewesen, dementsprechend kann man in der Gastrobranche schlecht und recht damit leben.
Das sagt Peter Oesch, Präsident von Gastro Solothurn, auch wenn der Entscheid für ihn «nicht nachvollziehbar» ist. Dies deshalb, weil sich faktisch gar nichts ändere. Es gebe kaum Gäste, die sich testen lassen, nur um ein Bier oder einen Kaffee zu trinken, sagt Oesch. Will heissen: Wen man heute in einem Restaurant antrifft, der oder die ist mit grosser Wahrscheinlichkeit ohnehin geimpft oder genesen, erfüllt also die 2G-Regel. Ausnahmen gebe es vielleicht bei grösseren Familien- oder Firmenanlässen. Aber sonst: «Der Bundesrat hat da keinen grossen Schritt gewagt», findet der Präsident von Gastro Solothurn.
Viele Ansteckungen an Familienfeiern
Ein grosser Schritt, meint er damit einen neuen Lockdown? Das hoffe man natürlich nicht, aber wenn die Spitäler ans Limit kommen, werde wohl gar nichts anderes übrig bleiben. Und Oesch ist überzeugt: Die Ansteckungen erfolgen nicht in Restaurants und Bars, aber nach den Festtagen mit den vielen Familienfeiern werde es wieder zu einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen kommen.
Die 2G-Regel haben bereits viele Bars und Clubs von sich aus eingeführt, damit sie überhaupt geöffnet bleiben, beziehungsweise wieder öffnen konnten, nachdem eine kurzfristig von den Bundesvorgaben abweichende Solothurner Regelung sie faktisch zur Schliessung gezwungen hatte. Denn die 3G-Auflage «ohne Maske Sitzpflicht» lässt sich hier gar nicht erfüllen. Nun gilt aber ab Montag 2G+, wo weder Maskentragen noch Sitzpflicht möglich sind. Das heisst: Auch wer geimpft oder genesen ist, braucht zusätzlich einen negativen Covid-Test, um eingelassen zu werden. Allerdings nur, wenn die vollständige Impfung oder Auffrischimpfung länger als vier Monate zurückliegt. Also faktisch gar keine Verschärfung, wo die meisten Jungen noch nicht so lange geimpft sein dürften?
Kein Wort von Entschädigung: «Eine Frechheit»
Dusan Nedeljkovic und Claudio Iseli vom Terminus-Club in Olten sehen das nicht so: Zum einen werde das Prozedere für die Eingangskontrollen noch einmal aufwendiger und zum anderen haben sie Mühe damit, dass man ihre Branche nun dazu missbrauche, um Druck auf die Booster-Impfungen zu machen. Auch wenn ein grosser Teil des Publikums tatsächlich die Viermonate-Frist erfüllen sollte, werde man auf jeden Fall noch einmal Gäste verlieren. Und damit, so Nedeljkovic, «kommen wir in einen Bereich, wo sich der Betrieb nicht mehr lohnt».
Also schliessen? Geht auch nicht so einfach, denn wenn die Schliessung nicht verordnet ist und quasi freiwillig wäre, komme einem zum Beispiel auch ein Vermieter kaum entgegen. Da wäre eine behördliche Schliessung verbunden mit einer Entschädigungsregel noch die bessere Lösung. Was der Bundesrat nun verlauten liess, «ohne nur ein Wort über Entschädigungen zu verlieren», ist für die Clubbetreiber eine «Frechheit».