Erneut 231 Millionen Franken Schwarzgeld nachgemeldet – total wurden so im Aargau schon 2,26 Milliarden Franken legalisiert
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Die steuerpflichtige Person muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.
Im Jahr 2021 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 575 Selbstanzeigen erstattet. Diese Zahl liegt leicht über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre, aber auch deutlich unter den Rekordzahlen der Jahre 2017 und 2018, in welchen jeweils mehr als 1000 Selbstanzeigen registriert wurden.
Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem in- und ausländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2021 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 231 Millionen Franken und liegt damit deutlich unter dem Rekordwert von 287 Millionen Franken des Jahres 2018. Seit Gültigkeit der kleinen Steueramnestie ist dieser Betrag aber immer noch überdurchschnittlich hoch.
Heute werden überwiegend inländische Vermögenswerte offengelegt
Der hohe Wert ist insofern erstaunlich, als seit 2018/19 zwischen der Schweiz und mittlerweile über 80 Ländern ein automatischer Informationsaustausch (AIA) zu Bankkonti und Wertschriftendepots gilt. David Schenker, Leiter Nachsteuern und Bussen im kantonalen Finanzdepartement, sagt dazu, dass jetzt – anders als noch vor einigen Jahren – weit überwiegend Vermögenswerte aus der Schweiz nachgemeldet werden, dass einige Meldungen aber auch zeitlich verzögert von Gemeinden kommen, weil diese zuerst selbst Abklärungen getroffen haben.
Schenker sagt, Meldungen zu Vermögen im Ausland (darunter insbesondere aus der EU sowie Liechtenstein) seien klar abnehmend. «Zudem kommen jetzt meist kleinere Vermögenswerte im Ausland zu Tage. Die grösseren wurden uns gemeldet, noch bevor der AIA in Kraft trat.» Denn für die über 80 Länder ist eine Selbstanzeige jetzt nicht mehr straffrei möglich. Schenker geht deshalb davon aus, dass die Zahl der Selbstanzeigen auch im laufenden Jahr weiter abnehmen wird.
Nachgemeldete Liegenschaften sind vor allem in Italien
Die nachgemeldeten Liegenschaften sind laut David Schenker in erster Linie in Italien, einige auch in Spanien und Portugal, ganz wenige in Deutschland und Österreich. Sehr oft sei es so, dass Secondos von den Eltern oder Grosseltern im Herkunftsland eine Liegenschaft geerbt haben und diese jetzt nachmelden. Das ist in der Schweiz für AIA-Länder weiterhin ohne Busse möglich (AIA gilt wie oben dargelegt für Bankkonti und Wertschriftendepots). Doch dadurch erhöht sich das steuerbare Einkommen und Vermögen, entsprechend steigt der Steuersatz, so Schenker.
Auch inländische Bankkonti und Wertschriftendepots von in der Schweiz lebenden Personen können weiterhin ohne Busse (aber natürlich mit Nachsteuer und Verzugszins) nachgemeldet werden, da auch hier der AIA nicht zum Tragen kommt. Meist melden die Besitzenden selbst ihr Vermögen an. Nur in 22 Fällen machten letztes Jahr Erben eine solche Anmeldung. Das sei im üblichen Rahmen, sagt Schenker, pro Jahr gebe es 20 bis 40 Erbenanmeldungen.
15 Millionen Franken Nachsteuern für Kanton und Gemeinden
Die letztes Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten dem Kanton und den Gemeinden gesamthaft rund 15 Millionen Franken und dem Bund rund 3,8 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen ein. Die grösste Selbstanzeige einer Einzelperson betraf 2021 ein bislang nicht gemeldetes Gesamtvermögen von 19 Millionen Franken, woraus allein laut David Schenker Nachsteuern und Verzugszinsen von 2,3 Millionen Franken resultierten. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft jedoch Vermögenswerte von 200’000 Franken und weniger.
Automatischer Informationsaustausch: Busseneinnahmen wie noch nie
Vereinzelt kommen beim Steueramt auch Anfragen von Personen herein, die ein Vermögen in einem AIA-Staat nachmelden wollen. Schenker: «Hier gilt die kleine Steueramnestie nicht mehr, da eröffnen wir ein Bussenverfahren wegen vollendeter Steuerhinterziehung.» Letztes Jahr wurden rund 200 solche Verfahren eröffnet. Über die dabei zu Tage kommenden Vermögenswerte führt das Steueramt keine eigene Statistik. Sagen lässt sich aber laut Schenker: «Letztes Jahr erhöhten sich die so generierten Busseneinnahmen auf einen neuen Höchstwert von 4,6 Millionen Franken.»