Jetzt liegt auch in Murgenthal ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf
Mit Brief vom 16. Dezember 2021 informierte die Swisscom ihre Kunden – nicht jedoch die betroffenen Gemeinden – dass der Betrieb einer Mobilfunkanlage im Bereich der Hauptstrasse Murgenthal eventuell eingestellt werde. Dadurch könnten Einschränkungen beim Telefonieren auftreten, namentlich im Gebäudeinnern. Die mobile Datennutzung könnte nicht mehr oder nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit zur Verfügung stehen. Betroffen seien weite Teile des bewohnten Gebiets von Murgenthal und der nordöstliche Teil von Wynau.
Swisscom-Kunden orientierten daraufhin die Lokalmedien, die in der Folge berichteten, darunter auch das Zofinger Tagblatt. Die Swisscom erklärte gegenüber Tele M1, das Baubewilligungsverfahren für einen Ersatz-
Standort sei bereits am Laufen. Allerdings: Der Gemeindeammann konnte dies nicht bestätigen; bis zum Interview-Termin war kein Baugesuch eingegangen. Einwohnende forderten, dass sich der Gemeinderat für einen guten Mobilfunk-Empfang einsetze, und Tele M1 stellte fest, dass die Standortattraktivität der Gemeinde unter schlechtem Mobilfunk-Empfang leide.
Das Zofinger Tagblatt machte bekannt, dass das erwähnte Baugesuch in Wynau hängig ist. Inzwischen ist offenbar auch ein Baugesuch in Murgenthal eingetroffen, wie der Gemeinderat im aktuellen Mitteilungsblatt schreibt. Der Standort an der Hausackerstrasse ist bereits seit Wochen profiliert. «Dieses Baugesuch wurde umgehend an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau weitergeleitet», führt der Gemeinderat aus. «Es wird nach Eintreffen der Stellungnahme publiziert und öffentlich aufgelegt.»
Eine Einsprache ist bereits eingegangen
Gemäss Mitteilung des Murgenthaler Gemeinderats sei bereits eine Einsprache gegen dieses Baugesuch per E-Mail angekündigt worden. «Bemerkenswert ist die Fusszeile: ‹von meinem iPhone gesendet›», so die Behörde. «Wohl wird guter Mobilfunkempfang gefordert, aber ohne elektromagnetische Strahlung – die Quadratur des Kreises!»
Für die Netzabdeckung sind die Telecomanbieter zuständig. Diese werden im Rahmen von Vorabklärungen regelmässig auf die bekannten Versorgungslücken hingewiesen. Der Gemeinderat könne die Bewilligung einer Mobilfunkanlage jedoch nicht an die Bedingung knüpfen, dass Versorgungslücken an anderen Stellen geschlossen werden, heisst es in der Mitteilung. Die Gemeinde unterstütze die Telecomanbieter, wo sie könne – unter anderem mit dem zur Verfügung stellen von Standorten wie dem Feuerwehrlokal. «Allerdings muss der Gemeinderat hier auch die Interessen jener Einwohner beachten, die sich durch Mobilfunkstrahlung gestört fühlen.» Anfragen für Mobilfunkanlagen wie etwa auf Schulhäusern würden daher abgelehnt. Bei der Prüfung von Baugesuchen für Standorte auf privaten Liegenschaften muss der Gemeinderat hingegen streng nach dem geltenden Recht entscheiden. Sein Ermessensspielraum sei bei solchen Baugesuchen relativ gering, so die Murgenthaler Behörde.
3 Antworten zu “Jetzt liegt auch in Murgenthal ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne auf”
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Gemäss den Mobilfunkbetreiberinnen hätten alle Bewohner der Schweiz ein Handy oder Smartphone und wünschten besseren Empfang und schnellere Internetverbindung. Doch dem ist nicht so! Und es sind viele, die diese Technik nutzen, unter- oder überdurchschnittlich, und nicht damit einverstanden sind, wie uns ein weiteres dreifaches Mobilfunknetz (Salt, Sunrise, Swisscom) mit noch höherer Strahlungsbelastung zugemutet wird. Dürfen sich solche Menschen wehren, die nicht gegen die für den Mobilfunk unerlässliche elektromagnetische Strahlung sind jedoch ein langsameres und behutsameres Vorangehen einfordern wollen? Verlangen diese „die Quadratur des Kreises“?
Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung fühlt sich bezüglich der Strahlungsbelastung durch die Mobilfunkantennen-Anlagen sicher, da die Schweiz ja einen 10-fach strengeren (Anlage-)Grenzwert zur Vorsorge habe. Doch dem ist leider nicht so!
Der eigentliche (Immissions-)Grenzwert wird draussen gemessen, weil er nirgends überschritten werden darf. Der „strengere“ Anlage-Grenzwert hingegen wird innerhalb der Gebäude gemessen: Dadurch wirken mehrere Faktoren mit, dass der gemessene Anlage-Grenzwert von selbst auf 1/10 fällt!
Weiter hat die Schweiz gutgläubig einen Grenzwert übernommen, den ein Verein in der EU definiert hat: Nur die thermische, also wärmebildende Auswirkung wird dabei berücksichtigt. Die seit Jahrzehnten bekannten athermischen, also nicht wärmebildenden Auswirkungen werden weiterhin ignoriert, obwohl diese viel weiter reichen!
Einen strengeren Anlage-Grenzwert als die Schweiz haben zB. Belgien, Luxembourg und Monaco. Einen strengeren Immissions-Grenzwert als die Schweiz haben zB. Monaco, Litauen, Bulgarien, Russland, Polen, China, Italien, San Marino. Weder der Bundesrat noch die Mobilfunkbetreiberinnen können also einen Grund vorlegen, sich für „strenge“ Grenzwerte brüsten zu dürfen! Doch sie tun es trotzdem…
Man sollte eigentlich erwarten dürfen, wir sind ja in der Schweiz, dass sich die 3 Mobilfunkbetreiberinnen an die Regeln und vor allem Gesetze halten. Doch die nachgewiesenen Grenzwert-Uebertretungen, illegales 5G-Aufrüsten, das Unterschlagen von für sie belastenden Studien,… ergibt ein ganz anderes Bild. Und dies, obwohl die Swisscom zu mehr als der Hälfte dem Bund gehört. Das BAFU (Bundesamt für Umwelt), BAG (Bundesamt für Gesundheit), BAKOM (Bundesamt für Kommunikation),… hofieren den 3 Mobilfunkbetreiberinnen gehörig: Wieso sind die adaptiven 5G-Mobilfunkantennen seit Juni immer noch in Betrieb, obwohl die dafür notwendigen Zertifikate von allen 3 Mobilfunkbetreiberinnen nicht mehr erneuert worden sind? Wir sind ja in der Schweiz…