Selbstquarantäne und keine kantonalen Verschärfungen – das sagt der Aargau zu den Corona-Massnahmen des Bundesrats
Der Bundesrat hat am 12. Januar bekannt gegeben, dass er die aktuell geltenden Coronamassnahmen grösstenteils bis zum 31. März verlängern will. Damit zeigt sich der Kanton Aargau einverstanden, wie aus seiner am Montag publizierten Antwort hervorgeht. Er schreibt dazu, dass er dem Vorschlag zustimmt, allerdings sollen die Massnahmen «laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst» werden.
Dabei nennt er etwa die Homeoffice-Pflicht, die vorerst nur bis Ende Februar verlängert und dann neu beurteilt werden sollte. Homeoffice funktioniere zwar im Tagesgeschäft, ein zu langes Verbot, im Büro zu arbeiten, schade allerdings der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen und erschwere die Führungsarbeit.
Der Besuch von Hallen- und Thermalbädern sei für die Bevölkerung «aus Sicht der Gesundheitsprävention» wertvoll, findet die Regierung. Der Kanton schreibt: «Der Regierungsrat plädiert bei den Hallen- und Thermalbädern für die Anwendung der 2G-Regel mit Maskenpflicht bis und mit Garderobe und den Verzicht auf eine Maskenpflicht in den Nassbereichen beziehungsweise in der Sauna.» Heute gilt für Bäder grundsätzlich 2G und Maskenpflicht. Die Bäder können sich von der Maskenpflicht befreien, wenn sie den Zugang auf 2G+ beschränken.
Im Aargau halten es alle vier Thermalbäder gleich: Beim «Fortyseven» in Baden und den Thermalbädern in Schinznach und Zurzach und im «Sole Uno» in Rheinfelden gilt die 2G-plus-Regel: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich zum Zertifikat einen negativen Test vorweisen, ausser sie sind in in den vergangenen vier Monaten von Corona genesen oder geboostert worden. Eine Maskenpflicht gilt im Eingangs- sowie im Garderobenbereich.
Quarantäne und Isolation: Regierung setzt auf Eigenverantwortung
Zustimmung erhalten unter anderem die Anpassung der Gültigkeitsdauer für das Impf- und Genesenenzertifikat auf 270 Tage (9 Monate) und die Aufhebung der Testpflicht bei der Einreise für Geimpfte und Genesene.
Der Kanton ist ausserdem dafür, dass Quarantäne und Isolation nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen sollen. Stattdessen sollen sich Betroffene eigenverantwortlich in Quarantäne oder Isolation begeben. Die Quarantäneregeln sollen aber nicht ausgesetzt werden, sondern auch für die Selbstquarantäne gelten.
Der Aargau stimmt auch einer Priorisierung des Testzugangs zu. Der Kanton begrüsst ein BAG-Schreiben, das vorsieht, dass symptomatische und besonders gefährdete Personen bei den Coronatests Priorität geniessen.
Aargau plant keine Verschärfung auf kantonaler Ebene: «Nicht angebracht»
Mit «Nein» antwortet der Kanton Aargau auf andere Fragen des Bundesrats. Etwa auf diejenige, ob die Maskenpflicht verschärft werden soll. Dies für Kinder ab 8 Jahre, bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder bei Grossveranstaltungen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass eine Maskenpflicht bei Menschenansammlungen im Freien «nicht durchsetzbar» ist, weil keine scharfe Grenze zwischen vielen Menschen in einer Innenstadt und einer Menschenansammlung gezogen werden könne.
Ebenso antwortet der Kanton Aargau mit einem «Nein» auf die Frage, ob er demnächst weiterführende Massnahmen zu ergreifen gedenkt. Kantonale Massnahmen seien in der aktuellen Lage mit einer hoch ansteckenden Virusvariante nicht angebracht. Aus diesem Grund begrüsse er einheitliche, schweizweit gültige Massnahmen.
Keine Einschränkungen für Heimspiele des FC Aarau
Die Frage, ob der Kanton Kapazitätsbeschränkungen für Grossveranstaltungen vorsieht, beantwortet die Aargauer Regierung ebenfalls mit Nein. Es bestehen keine Beschränkungen und aktuell hege man auch keine Absicht, solche einzuführen. Die nächsten Grossanlässe sind Heimspiele des FC Aarau. Nach dem 24. Januar – bis dann laufen die aktuellen Massnahmen des Bundesrats noch – finden die Partien gegen Neuchâtel Xamax (28. Januar), gegen den FC Thun (13. Februar) und gegen den FC Wil (25. Februar) im Brügglifeld statt.