Aargauer Contact Tracing wird komplett automatisiert – Regierung will Quarantäne aber nicht abschaffen
Am Freitag, Samstag und Sonntag sind im Aargau insgesamt 4338 Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das sind 774 Fälle mehr im Vergleich zum letzten Wochenende.
Die aktuell sehr hohen Fallzahlen haben Auswirkungen auf das Contact-Tracing. Ab sofort wird dieses im Aargau vollständig automatisiert. Das heisst, die Mitarbeitenden des Conti kontaktieren Infizierte oder deren engen Kontaktpersonen nicht mehr telefonisch. Betroffene erhalten stattdessen automatisch eine Isolations- beziehungsweise Quarantäneverfügung per E-Mail, sobald sie ihre Daten und jene ihrer engen Kontaktpersonen online erfasst haben.
Positiv Getestete werden dem Contact Tracing über das Bundesamt für Gesundheit (BAG) gemeldet und erhalten danach automatisch ein SMS oder E-Mail mit einem Link.
Über den Link gelangen infizierte Personen auf eine Website, wo sie sich selbst registrieren und auch eine Isolationsverfügung anfordern können. Falls gewünscht, können sie auch den Zahlencode zur Eingabe in der Swiss Covid App verlangen. Zudem werden sie aufgefordert, ihre engen Kontaktpersonen zu erfassen.
Die aufgrund der erfassten Daten erstellte Isolationsverfügung wird den infizierten Personen als PDF-Datei per E-Mail übermittelt. Laut Gesundheitsdepartement passiert das in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Registriert sich eine Person nicht, erhält sie eine Erinnerung. Reagiert sie auch dann nicht, wird ihr automatisch die Isolationsverfügung aufgrund des Testdatums geschickt.
Die durch die infizierte Person erfassten engen Kontaktpersonen erhalten ebenfalls einen Link zur Selbstregistrierung. Wenn sie ihre Daten erfassen, erhalten sie eine Quarantäneverfügung. Erfassen sie ihre Daten nicht, erhalten sie auch keine Verfügung.
Das Contact-Tracing führe lediglich Stichproben durch, um die Korrektheit der ausgestellten Verfügungen zu gewährleisten, heisst es in der Mitteilung des Gesundheitsdepartements. Die durch die Automatisierung frei werdenden personellen Ressourcen im Conti werden in die kantonale Corona-Hotline gesteckt (062 835 51 10), wo die Verantwortlichen aufgrund der neuen Abläufe mit zusätzlichen Anfragen rechnen.
Personen in Quarantäne haben ein hohes Risiko, sich anzustecken
Der Bundesrat hatte letzte Woche die Isolations- und Quarantänedauer auf fünf Tage verkürzt. Er hat die Kantone auch gefragt, ob sie angesichts der hohen Viruszirkulation vorübergehend ganz darauf verzichten wollen, enge Kontakte unter Quarantäne zu stellen.
Der Aargauer Regierungsrat hält das für keine gute Idee. Er will an der Quarantäne festhalten. Vor allem weil nur noch Personen aus demselben Haushalt oder mit ähnlich engem Kontakt überhaupt in Quarantäne müssen. Diese Personen hätten eine hohe Wahrscheinlichkeit, sich anzustecken, so die Regierung.
Regierung will bei Quarantäne auf Eigenverantwortung setzen
Geht es nach dem Regierungsrat, sollen aber sowohl Isolation als auch Quarantäne künftig nicht mehr behördlich angeordnet werden. Infizierte und enge Kontaktpersonen sollen sich also freiwillig in Selbstisolation beziehungsweise Selbstquarantäne begeben.
Bei Infizierten sollen die «normalen Mechanismen bei Krankheit» zum Tragen kommen, schlägt der Regierungsrat vor. Er geht davon aus, dass sich tendenziell sowieso nur noch symptomatische und damit kranke Personen testen lassen, die je nach Regelung des Arbeitgebers sowieso nach einer bestimmten Zeit ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis brauchen. «Die Bedeutung der Isolationsverfügung wird damit hinfällig», schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme.
Bei der Selbstquarantäne, die gesunde Personen betrifft, besteht laut Regierung Klärungsbedarf bezüglich der EO-Ersatzleistungen, weil es dafür gemäss geltenden Bestimmungen eine offizielle behördliche Bestätigung braucht.
Homeoffice-Empfehlung statt Homeoffice-Pflicht
Der Bundesrat will die geltenden Coronamassnahmen wie Zertifikatspflicht, Maskenpflicht oder Homeoffice-Pflicht bis Ende März verlängern. Der Regierungsrat ist damit einverstanden, verlangt aber, dass die Massnahmen bereits vor dem 31. März laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Gerade die Verlängerung der Homeoffice-Pflicht und die Massnahmen für die Hallen- und Thermalbäder könnten aus Sicht der Regierung auch nur bis Ende Februar 2022 verlängert und dann rechtzeitig neu beurteilt werden.
In Bezug auf die Homeoffice-Pflicht hält der Regierungsrat fest, die relativ tiefen Ansteckungszahlen am Arbeitsplatz hätten gezeigt, dass die Unternehmen ihre Mitarbeitenden auch mit einer Homeoffice-Empfehlung sehr gut schützen könnten. Hingegen schade ein zu langes Verbot vom Arbeitsplatz fernzubleiben der Zusammenarbeit und erschwere die Führungsarbeit. Ausserdem seien die Homeoffice-Bedingungen «oft suboptimal».
In Bädern soll die 2G-Regel gelten
Bei den Thermal- und Hallenbäder plädiert der Regierungsrat, wie bereits in seiner letzten Stellungnahme, für die 2G-Regel mit Maskenpflicht bis und mit Garderobe anstelle der aktuell geltenden 2G-plus-Regel. Der Besuch der Bäder sei für die Bevölkerung aus Sicht der Gesundheitsprävention wertvoll.
Ansonsten ist der Regierungsrat mit den heute geltenden Massnahmen einverstanden und sieht keinen Handlungsbedarf. Auch kantonal sei nicht geplant, demnächst weiterführende Massnahmen zu ergreifen. Er schreibt in der Stellungnahme:
«Kantonale Massnahmen sind in der aktuellen Lage mit einer hoch ansteckenden Virusvariante nicht angebracht.»
Die Regierung begrüsse einheitliche, schweizweit gültige Massnahmen. Teilschliessungen von Clubs, Restaurants, Bars oder Fitnessstudios, wie sie der Bundesrat in seiner letzten Konsultation vorgeschlagen hat, lehnt der Regierungsrat weiterhin ab.
Beim Testen spricht sich die Regierung wenig überraschend für eine Priorisierung aus. Eine solche gibt es im Aargau bereits. Das regelmässige Testen an Schulen und in den Firmen wurde wegen der Laborkapazitäten bereits eingestellt. Diese Priorisierung, die auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, ist aus Sicht der Regierung «sinnvoll und praktikabel».