Die Kantone sind offensiver als der Bundesrat – und drängen auf raschere Lockerungsschritte
Immer wieder stand der Bundesrat in der Kritik: Seine Coronapolitik sei zu lasch, die Massnahmen zu locker. Vergangene Woche hat er nun die Verlängerung einiger Massnahmen sowie die Anpassung geltender Bestimmungen in die Konsultation der Kantone geschickt. Eine Umfrage bei mehr als 15 Kantonen zeigt: Sie wollen bei der Öffnung mehrheitlich weiter gehen als der Bundesrat und rascher lockern.
So pocht beispielsweise der Kanton Basel-Land darauf, spätestens bis Ende Juni 2022 alle Coronamassnahmen aufzuheben. Der Kanton Bern will die Homeoffice-Pflicht beenden. Und Luzern fordert zusammen mit über einem halben Dutzend weiteren Kantonen, dass die Quarantäne künftig nicht mehr einer behördlichen Anordnung bedarf. Das sagen die Kantone zu den einzelnen Punkten:
Verlängerung der Massnahmen bis Ende März
Die Mehrheit der angefragten Kantone – darunter Zug, St.Gallen, Thurgau, Basel-Land, Genf, Bern und Waadt – will die geltenden Massnahmen nicht bis Ende März, sondern lediglich bis Ende Februar verlängern. Sollte es notwendig sein, könne man Mitte Februar noch immer entscheiden, die Massnahmen erneut zu verlängern, heisst es dazu in der Stellungnahme des Kantons Waadt.
Auch der Kanton Bern will die Massnahmen nur bis Ende Februar verlängern. Zudem soll die Homeoffice-Pflicht «umgehend» aufgehoben werden.
Obwalden, Graubünden, Solothurn und Luzern hingegen befürworten den Vorschlag des Bundesrates, wonach sämtliche Massnahmen bis Ende März verlängert werden sollen. Doch auch sie fordern, dass die Massnahmen laufend überprüft und gegebenenfalls vorher aufgehoben werden.
Aufhebung der behördlichen Anordnung von Quarantäne
Der Bundesrat will von den Kantonen wissen, ob sie der Ansicht seien, dass die Quarantäne nicht mehr aufgrund einer behördlichen Anordnung, sondern auf eigene Verantwortung erfolgen soll. Angesichts der vielen Personalausfälle in Zusammenhang mit Quarantäne und Isolation erachtet eine Mehrheit der Kantone – darunter Zürich, Luzern, Aargau und Basel-Land – diese Anpassung als angezeigt.
Die Regierung des Kantons Basel-Land fordert, dass Covid-Erkrankungen künftig «in Analogie zu anderen respiratorischen Krankheiten» behandelt werden sollen. Im Falle einer Selbstquarantäne müsse der Bund aber zwingend arbeitsrechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen für derartige Absenzen vom Arbeitsplatz erarbeiten, schreiben diverse Kantone in ihrer Stellungnahme.
Der Kanton Bern geht gar noch weiter: Er fordert, dass der Bund auf die behördlichen Anordnungen an die Adresse von Corona-Infizierten verzichten und auch bei der Isolation auf Eigenverantwortung setzen soll.
Alle Ostschweizer Kantone sowie der Kanton Solothurn wollen die behördliche Anordnung der Quarantäne hingegen beibehalten, allerdings nach dem «Überschreiten des Höhepunkts der aktuellen Welle» eine Aufhebung der Quarantäne, der Isolation sowie des Contact-Tracings prüfen.
Wer nur zum eigenen Nutzen testet, soll warten
Der Bundesrat schlägt den Kantonen vor, die Tests aufgrund der beschränkten Laborkapazitäten zu priorisieren. Der Grossteil der angefragten Kantone unterstützt diesen Vorschlag. Der Kanton Zug legt dem Bundesrat eine Priorisierung nach folgendem Schema vor: Prioritär sollen symptomatische Personen getestet werden, anschliessend seien Tests zum Schutz anderer Personen vorzunehmen. Letzte Priorität gelte den «Personen ohne Symptome, die einen Test zum eigenen Nutzen machen». Das entspricht den Vorschlägen mehrerer Stände.
Zürich sowie die Ostschweizer Kantone sind derweil gegen eine Priorisierung der Tests, weil die Notwendigkeit dafür «stark von den kantonalen Teststrategien und den regionalen Verhältnissen» abhänge, wie letztere sagen. Folglich sollten für diese Anordnungen die Kantone verantwortlich sein.
Verbot für Präsenzunterricht an Hochschulen
Alle angefragten Kantone sind gegen ein Verbot des Präsenzunterrichts an den Hochschulen. Als Grund führen sie die durch Fernunterricht verminderte Qualität der Bildungsangebote an. So schreiben beispielsweise die Ostschweizer Kantone in einer gemeinsamen Medienmitteilung: «An den Hochschulen ist der persönliche Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozierenden ein zentrales Element der Ausbildung.» Die Anordnung von Fernunterricht würde diesen Austausch praktisch verunmöglichen und die Qualität der Ausbildung «erheblich beeinträchtigen». Und der Kanton Waadt schreibt auf Anfrage: Auch psychische und soziale Aspekte des Präsenzunterrichts seien nicht zu vernachlässigen.
Verkürzung der Gültigkeit der Zertifikate auf 270 Tage
Mit der Anpassung der Gültigkeitsdauer der Zertifikate von Geimpften und Genesenen will der Bundesrat das Schweizer Covid-Zertifikat jenem der EU gleichstellen. Mit Ausnahme des Kantons Graubünden begrüssen die in dieser Umfrage berücksichtigten Kantone die Änderung. Die Bündner Regierung befürchtet, dass das dadurch vermittelte Signal an Geimpfte «absolut kontraproduktiv» wäre. Sie plädiert deshalb für einen Kompromiss, den auch Zug ins Spiel bringt: In der Schweiz sollen die Zertifikate 365 Tage gültig sein, in der EU lediglich 270 Tage. Die anderen Kantone hingegen stellen sich hinter den Bundesrat, eine Anerkennung des Schweizer Zertifikats im Ausland müsse gewährleistet werden.
Eine Minderheit der Kantone, angeführt vom Kanton Basel-Land, fordert zudem, dass der Bundesrat darüber hinaus die Reduktion der Gültigkeitsdauer des Genesenenzertifikats auf 180 Tage prüft, damit auch dieses den EU-Richtlinien entspricht.
Verzicht auf Einreisetests bei geimpften und genesenen Personen
Auf grosse Zustimmung stösst die Aufhebung der obligatorischen Einreisetests für Personen, die geimpft oder genesen sind. Die Kantone befürworten den bundesrätlichen Vorschlag, wonach für die Einreise in die Schweiz kein Test vorgewiesen werden muss, wer über ein Impf- oder Genesenenzertifikat verfügt. Die Regierung der Waadt begründet diese Haltung mit der hohen Zirkulation des Virus innerhalb des Landes. Einreistests würden die Verbreitung nicht einschränken.
Verschärfung der Maskenpflicht
Der Bundesrat wollte von den Kantonen weiter wissen, ob sie eine Verschärfung der Maskenpflicht befürworten. Konkret sollen etwa künftig bereits Kinder ab acht Jahren eine Maske tragen müssen oder es könnte verboten werden, im Ortsverkehr etwas zu konsumieren.
Graubünden, Waadt, Zug, Aargau, Basel-Land sowie alle Ostschweizer Kantone sind gegen eine entsprechende Verschärfung. Der Kanton Genf hingegen will, dass die Pflicht zum Maskentragen auf zusätzliche Bereiche ausgedehnt wird, der Kanton Bern unterstützt den Vorschlag des Bundesrates zur Reduktion der Altersgrenze für die Maskenpflicht auf acht Jahre.