Aargauer Migrationsamt will integrierten Iraner ausschaffen: Wermuth findet das absurd und Bircher tut es leid
Das Migrationsamt des Kantons Aargau hat das Härtefallgesuch von Rahim Mohammadzadeh abgelehnt. Die Behörde will den 39-Jährigen zurück in den Iran schicken, obwohl er Deutsch spricht, wirtschaftlich selbstständig ist und sich – seit er 2016 in die Schweiz geflüchtet ist – hier bestens integriert hat.
«Ein klassischer Fall», kommentiert Cédric Wermuth, SP-Co-Präsident und Nationalrat. Seine Bemühungen und das, was er sich in der Schweiz aufgebaut habe, seien von der Behörde nicht berücksichtigt worden.
Wermuth findet das «falsch und absurd». Das Asylgesetz sei sehr widersprüchlich, aber von der Mehrheit leider so gewollt.
«Man will es selbst jenen schwer machen, die sich integriert haben.»
Die Schweiz schicke auch diese Menschen lieber zurück, anstatt ihr Know-how zu nutzen. Solche Entscheide seien nicht nur für die Betroffenen «massiv demotivierend, sondern auch für deren Umfeld, das sie hier unterstützt hat und auf ihr Wissen zählt», sagt Wermuth.
Bircher hat Angst vor falschen Signalen
Selbst SVP-Nationalrätin Martina Bircher, Hardlinerin, wenn es um Asylpolitik geht, sagt: «Ich würde es ihm ja gönnen.» Oder:
«Es tut mir leid für ihn als Person, vor allem, weil ich auch andere Personen aus dem Asylbereich kenne, die sich nicht an unsere Regeln halten und trotzdem bleiben dürfen.»
Aber, so Bircher, Rahim Mohammadzadeh sei über die «Asylschiene» in die Schweiz gekommen und das Bundesverwaltungsgericht habe sein Asylgesuch abgelehnt. «Würden wir nach fünf Jahren in der Schweiz einfach alle Härtefallgesuche durchwinken und allen das Aufenthaltsrecht geben, käme das einer globalen Personenfreizügigkeit gleich und würde ein falsches Signal senden.»
Zwar hätten die Kantone einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung der Gesuche, so Bircher. «Im Kanton Genf hätte ein Härtefallgesuch vermutlich mehr Chancen als im Aargau», gibt sie zu. Aber auch der Aargau sei jetzt nicht gerade für sein hartes Regime bekannt.
Wermuth findet, Behörden könnten mutiger sein
Das sieht Wermuth genau anders. Der Entscheid im Fall Rahim sei ein «Paragrafen-Entscheid». Der Kanton könne seinen Spielraum besser nutzen, mutiger sein und mehr gesunden Menschenverstand zeigen. «Gerade weil es einen Ermessensspielraum gibt, hat der Kanton auch eine zweite Chance, seinen Fehler zu korrigieren. Ich hoffe, er packt sie.»
Rahim Mohammadzadeh hat den negativen Härtefallentscheid angefochten. Als Nächstes muss sich der Rechtsdienst des Migrationsamts mit dem Fall beschäftigen.