Noch kein grünes Licht für die Fasnachtsumzüge in der Stadt Luzern
Die Luzerner Fasnacht kann stattfinden – aber nur in dem vom Bund abgesteckten Rahmen. Dies hat Gesundheitsdirektor Guido Graf (Mitte) am Dienstag im Kantonsrat erklärt. Umzüge, die wie in der Stadt Luzern normalerweise auf einem nicht abgesperrten Gelände stattfinden, können damit nicht durchgeführt werden.
Grössere Veranstaltungen, die nicht abgesperrt werden könnten und zu denen der Zugang nicht kontrolliert werden könne, seien im Moment nicht zugelassen, sagte Graf. Davon betroffen seien etwa Umzüge, Orangenschlachten oder Guuggerbühnen. Graf äusserte sich, weil Jasmin Ursprung (SVP) ein dringliches Postulat zur Luzerner Fasnacht eingereicht hatte. In seiner schriftlichen Antwort erklärte der Regierungsrat, er prüfe, inwieweit die vom Bund erlassenen Vorschriften die Durchführung von Fasnachtsumzügen zulasse.
Dabei geht es um einen Passus in der Covid-Verordnung des Bundes. Demnach können Kantone Freiluftveranstaltungen im Sport- und Kulturbereich, die auf längeren Wegstrecken oder auf Strecken im freien Gelände stattfinden und bei denen Zugangskontrollen oder Absperrungen nicht möglich sind, von Zugangsbeschränkungen ausnehmen.
Auch in Uri keine Umzüge
Luzerner Fasnächtler hatten auf diesen Passus gehofft, er kommt im Kanton Luzern nun aber nicht zur Anwendung. Im gleichen Sinn hatte bereits der Kanton Uri entschieden, als er letzte Woche sämtliche Fasnachtsumzüge abgesagt hatte.
Möglich sind aber Fasnachtsumzüge, die auf einem abgesperrten Gelände stattfinden und bei denen Zutrittskontrollen möglich sind. Als Beispiel nannte Graf den Fasnachtsumzug in Hochdorf. Die Spielregeln würden auf Stufe Bund gemacht, erklärte Graf. Die Strassenfasnacht sei derzeit nicht verboten.
Organisierte und in sich geschlossene Veranstaltungen im Freien mit mehr als 300 Leuten seien unter Einhaltung von 3G (geimpft, genesen, getestet) möglich, erklärte der Regierungsrat. Strenger seien die Vorgaben für Maskenbälle oder die Beizenfasnacht, für die die Regeln für Clubs oder Restaurants gälten.
Keine Verschärfung geplant
Der Regierungsrat versicherte dem Kantonsrat ferner, dass er im Moment nicht plane, die Massnahmen des Bundes im Hinblick auf die Fasnacht zu verschärfen. Er erfüllte damit die Forderung des dringlichen Postulats, das der Kantonsrat mit 81 zu 29 Stimmen für erheblich erklärte.
Im Kantonsrat betont wurde, dass die Fasnacht im Kanton Luzern ein wichtiges Kulturgut sei, von der sich viele nicht abhalten lassen wollten. Ferdinand Zehnder (Mitte) sagte, es sei wohl geschickter, Anlässe unter Auflagen zu erlauben, als ein Chaos zu provozieren.
Für möglichst viele Freiheiten trat auch Damian Hunkeler (FDP) ein. Die Teilnahme an der Fasnacht sei schliesslich freiwillig. „Nichts durchstieren“ lautete dagegen das Credo von Mario Cozzio (GLP). Das Gesundheitswesen dürfe nicht stärker und länger belastet werden.
Klare Vorgaben gefordert
Pia Engler (SP) forderte klare Vorgaben, damit die Fasnacht nicht zum Superspreaderanlass werde. Auf Selbstverantwortung setzen oder so tun, als gäbe es das Virus nicht mehr, wäre falsch. Marcel Budmiger (SP) hielt von der ganzen Diskussion wenig, denn der Kantonsrat sei ja nicht Bewilligungsinstanz. Der Kanton müsse die Freiheit behalten, wenn nötig schärfere Massnahmen zu beschliessen als der Bund sie verordnet habe. Hannes Koch (Grüne) wies darauf hin, dass es unmöglich sei, allfällige Einschränkungen der Fasnacht einen Monat im Voraus zu beschliessen.