Corona-Testcenter in Reinach über Nacht geschlossen – Gründe unklar
In Reinach (AG) wurde das Coronatestcenter geschlossen. Dies meldet eine Leserin, die sich am Mittwoch hatte testen wollen und per SMS informiert wurde, dass ihr Termin abgesagt wurde. «Das kann doch nicht sein: Gestern erhielt ich noch eine Erinnerung und heute ist das Testcenter geschlossen», sagt sie. Termine lassen sich online keine mehr buchen, per Telefon landet man in einer Warteschleife. Als die Leserin beim Standort vorbeifuhr, «sah es so aus, als würden sie zügeln», sagt sie.
Auf Anfrage bestätigt das Gesundheitsdepartement des Kantons, dass es derzeit kein Testcenter in Reinach mit einer gültigen Betriebsbewilligung gebe. In Reinach wurde bisher ein privates Testcenter von Safetest AG betrieben. In den vergangenen Wochen sorgte die Zuger Firma für Schlagzeilen. So wurden bereits Center in Stans im Kanton Nidwalden, in Solothurn und Olten wie auch in Basel und Reinach (BL) geschlossen.
Qualitätsmängel und fehlende Bewilligung
In Stans führten «erhebliche Qualitätsmängel» zur Schliessung durch die Nidwaldner Gesundheitsdirektion. Auch in Solothurn und Olten griff der Kanton durch: Beim Standort in der Kantonshauptstadt war die Qualität der Abstriche ungenügend, in Olten fehlte die Bewilligung. In Basel und Reinach (BL) erfolgten die Schliessungen ebenfalls wegen fehlender Bewilligungen und Konzepte sowie Qualitätsmängel.
Ob es sich beim mittlerweile geschlossenen Testcenter in Reinach (AG) wirklich um die Zuger Firma Safetest handelt, wollte das Gesundheitsdepartement nicht bestätigen. Angaben zu einzelnen Anbietern mache man keine, hiess es. Die Firma Safetest antwortete bisher nicht auf eine Anfrage der AZ.
Gemäss Website bietet die Safetest AG schweizweit mehrere Testzentren an, auch fünf weitere im Aargau: in Aarau, in Lenzburg, in Baden, an der Autobahnraststätte Würenlos und in Spreitenbach. Diese verfügen nach wie vor über eine Bewilligung und sind in Betrieb.
Anforderungen an Aargauer Testzentren
Im Aargau müssen private Testcenter unter der Verantwortung und Aufsicht einer Ärztin, eines Apothekers oder Laborleiters mit gültiger Berufsausübungsbewilligung betrieben werden. Nur Personen mit medizinischer oder paramedizinischer Ausbildung dürfen die Probeentnahme durchführen, heisst es auf der Website des Kantons. Diese müssten nachweislich in die Arbeitsschritte eingearbeitet und dafür geschult worden sein. Testcentern benötigen ein Schutzkonzept, das ein Hygienekonzept, Schutzmaterial für Mitarbeitende, Reinigung und Desinfektion, Entsorgung potenziell infektiöser Abfälle, Lüftung etc. beinhaltet.
Vorgaben gibt es auch bei der Infrastruktur. So müssen Testräume gegenüber anderen Räumen abgetrennt sein und die Luft darf nicht zwischen den Räumen zirkulieren.