Bild: Ralph Ribi
Gegen die 5G-Antenne der Sunrise hagelte es in Reitnau Einwendungen – nun will auch Swisscom eine erstellen
Seit heute liegt das Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkantenne in Reitnau auf. Der Standort ist unweit der geplanten Anlage von Sunrise.
Seit heute liegt das Baugesuch der Swisscom für eine Mobilfunkantenne in Reitnau auf. Der Standort ist unweit der geplanten Anlage von Sunrise.
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Eine Antwort zu “Gegen die 5G-Antenne der Sunrise hagelte es in Reitnau Einwendungen – nun will auch Swisscom eine erstellen”
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Sunrise hat Widerstand von mehr als jedem 5. volljährigen Einwohner erlebt. Nun wird die Swisscom sehr wahrscheinlich dasselbe erfahren. Und die Salt wird ja auch noch kommen müssen. Denn auch sie hat für die Versteigerung der 5G-Frequenzen (Februar ’19) ihren Anteil an den knapp 380 Milliarden für die Bundeskasse bezahlt.
Alle drei Mobilfunkbetreiberinnen haben dafür nicht nur Rechte erhalten sondern auch Pflichten übernommen: Bis Ende ’19 eine Netzabdeckung von je mindestens 90%, was diese aber nur durch „Fake-5G“-Mobilfunkantennenanlagen schafften. „Fake-5G“-Antennen sind bisherige 3G- und 4G-Antennen, die seit kurz vor Weihnachten ’19 mit mehr Leistung strahlen, jedoch noch nicht mit adaptiven Antennen! Wiederum sind die adaptiven Antennen notwendig, um die versprochenen Uebertragungsraten von „100 mal mehr Daten 100 mal schneller“ (= Faktor 10’000!) zu erreichen…
Nachdem der Bundesrat die Milliarden kassiert hatte, erliess das BUWAL erst kurz vor Weihnachten ’20 den Vollzug der 5G-Vorschriften: Nachdem die „5G-Antennen“ bereits in Betrieb gewesen sein mussten! Das BAFU folgte im Februar ’21 mit einem Nachtrag. Dadurch ist es den Mobilfunkbetreiberinnen weiter gelungen, auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Umwelt den sogenannten „Reduktionsfaktor“ sowie die „Mittelung“ bewilligt zu erhalten. Und somit dürfen diese seit anfangs Monat das 10-Fache des bisherigen Grenzwertes strahlen! Obwohl der Bundesrat mehrfach verkündigt hat und es immer noch tut, nämlich den Grenzwert nicht zu lockern! Das ist nicht nur für einen grossen Teil der Bevölkerung verwirrend: Für die kritisierenden Sachverständigen ist es eine illegale Tat. Was noch dazu kommt ist die nachgewiesene Tatsache, dass die adaptiven 5G-Mobilfunkantennenanlagen nicht unabhängig gemessen werden können! Für viele BürgerInnen ist es angesichts solcher „Vorkommnisse“ nicht nur nachvollziehbar sondern geradezu erwünscht, dass die Gemeinderäte als die Bauvollzugsbehörde 5G-Baugesuche intensiv überprüfen, von den Mobilfunkbetreiberinnen zusätzliche Informationen und Zusicherungen verlangen und sich nicht vom technologischen Machbarkeitswahn unnötig blenden lassen. Somit ein grosses Lob an den Reitnauer Gemeinderat!