3,4 Milliarden Franken: Bundesrat meldet weitere Nachtragskredite
Durch die jüngsten Entscheide des Parlaments steigen die Gesamtausgaben für die Corona-Massnahmen für 2022 auf 7,2 Milliarden Franken. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat darum einen ausserordentlichen Nachtrag zum Voranschlag 2022 verabschiedet.
Konkret geht es um drei Massnahmen, welche das Parlament in der Wintersession bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes verlängert hat. Finanziell am meisten ins Gewicht fällt dabei der Erwerbsersatz. Dafür beabsichtigt der Bundesrat einen Beitrag von 1,7 Milliarden Franken.
900 Millionen Franken zusätzlich entfallen auf den Bundesanteil an der Härtefallhilfe. Für den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung veranschlagt der Bundesrat 800 Millionen Franken. Alle Aufstockungen werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Nun muss das Parlament grünes Licht geben.
Bundesrat verabschiedet Härtefallverordnung
Ebenfalls am Mittwoch hat der Bundesrat die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet. Dabei übernimmt der Bund wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge für in Not geratene Unternehmen, wie die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) mitteilte. Sie werden bis maximal für das erste Halbjahr ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Für die Umsetzung bleiben die Kantone zuständig.
Gleichzeitig betont der Bundesrat die Rückkehr zur Normalität. Er sei sich bewusst, dass Corona den Unternehmen nach wie vor zusetze. Allerdings könnten nachhaltige Auswirkungen der Pandemie «nicht dauerhaft durch die öffentliche Hand aufgefangen werden». Vielmehr müssten sie zunehmend durch die Unternehmen bewältigt werden. (rwa/abi)