Corona-Krawalle von St. Gallen: Zwei Gerichtsverfahren, 58 Strafbefehle
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat im Zusammenhang mit den sogenannten Osterkrawallen zahlreiche Verfahren abgeschlossen, wie sie per Communiqué mitteilt. Die am meisten begangenen Delikte, die in 58 Strafbefehlen abgehandelt wurden, sind Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Missachten polizeilicher Anordnungen.
Diese Delikte hatten gemäss Mitteilung Geldstrafen und Bussen zur Folge. Im Weiteren erliess die Staatsanwaltschaft sechs Nichtanhandnahme- und drei Einstellungsverfügungen. Zwei weitere Strafbefehle wurden wegen Einsprache an das zuständige Gericht überwiesen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in jenen Fällen: Widerhandlungen gegen das kantonale Übertretungsstrafgesetz (Missachten einer polizeilichen Anordnung und mehrfacher Verstoss gegen eine polizeiliche Fernhaltung).
In über 40 Fällen wurde das Verfahren laut Mitteilung wegen unbekannter Täterschaft sistiert. Sieben Verfahren sind noch pendent. Unter allen Personen, die angezeigt wurden, befanden sich 31 Minderjährige, die sich vor der Jugendanwaltschaft zu verantworten hatten oder noch müssen. Die Polizei hatte bei den Krawallen mit einem Grossaufgebot reagiert und zahlreiche Personen mit Wegweisungen belegt. (chm)