Keine Umzüge: Basler Fasnacht konzentriert sich aufs «Gässle»
Nach zwei Jahren Pandemie-Pause können in diesem Jahr wieder Trommler und Pfyffer, Gugge-Musiken und Laternen die Basler Innenstadtstrassen und -plätze bespielen. Auch «Schnitzelbängglerinnen» und «Schnitzelbänggler» dürfen im Innenbereich auftreten. Der Regierungsrat von Basel-Stadt und das Fasnachts-Comité haben sich auf die Rahmenbedingungen für die diesjährige Fasnacht geeinigt, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte.
Konkret konzentriert sich die Fasnacht auf das «Gässle», das unorganisiert und ohne festen Routenplan verläuft. Dieses ist während 72 Stunden vom 7. März, 4 Uhr, bis 10. März, 4 Uhr, durchgehend erlaubt. Die Lichter würden für einen eingeschränkten Morgenstreich pünktlich gelöscht, heisst es weiter. Für Restaurants gelten angepasste Öffnungszeiten, Ausnahmebewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten gibt es jedoch keine. Auch die Cliquen-Keller dürfen für Mitglieder offen bleiben.
Allerdings soll ein grosser Publikumsauflauf vermieden werden, wie der Regierungsrat schreibt. Er bedauert zudem, dass beispielsweise die Wagen-Cliquen und die Chaisen nicht in angestammter Form Fasnacht machen könnten. Eine Hoffnung bleibt den Basler Fasnächtler noch: Sollte der Bund die Covid-Schutzmassnahmen lockern oder aufheben, will der Regierungsrat allenfalls die Bestimmungen anpassen. (abi)