Aargauer Migrationsamt vollzieht eine Kehrtwende: Rahim Mohammadzadeh darf bleiben
«Was für ein Tag!» Rahim Mohammadzadeh kann es kaum glauben. Seine Stimme überschlägt sich vor Freude. Selbst am Telefon ist spürbar, dass ihm ein riesiger Stein vom Herzen gefallen ist.
Am Donnerstag hat er einen Brief vom Amt für Migration und Integration erhalten. Die Behörde hat entschieden, dem Iraner eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
Es ist eine Kehrtwende. Das Migrationsamt hatte das Härtefallgesuch des 39-jährigen Iraners nämlich abgelehnt. Es lobte zwar seine erfolgreiche Integration oder sein klagloses Verhalten, wollte ihm aber keine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Er halte sich noch nicht lange genug in der Schweiz auf, es sei für ihn deshalb «zumutbar», in den Iran zurückzukehren, begründete die Behörde ihren Entscheid.
SP-Co-Präsident und Nationalrat Cédric Wermuth bezeichnete diesen Entscheid gegenüber dieser Zeitung als «falsch und absurd». Selbst Asylhardlinerin und SVP-Nationalrätin Martina Bircher sagte, sie würde Rahim Mohammadzadeh eine Aufenthaltsbewilligung gönnen. Aber die Schweiz könne nicht einfach alle Härtefallgesuche durchwinken, nur weil sich jemand mehr als fünf Jahre in der Schweiz aufhalte. Wermuth hoffte damals, dass der Kanton Aargau «seinen Fehler» korrigiert.
«Interne Mitteilung» sorgte für die Kehrtwende
Offenbar sind die Verantwortlichen im Departement von Regierungsrat Dieter Egli (SP) noch einmal auf ihren damaligen Entscheid zurückgekommen. Was genau Auslöser für die Kehrtwende war, geht aus der knappen Verfügung allerdings nicht hervor. Es wird nur festgehalten, dass die Sektion Aufenthalt die ursprüngliche Verfügung «gemäss interner Mitteilung» aufgehoben habe. Die Medienstelle des Innendepartements hat am Donnerstag auf eine Anfrage dieser Zeitung nicht reagiert.
Eine Aufenthaltsbewilligung hat Rahim Mohammadzadeh trotz des positiven Entscheids des Migrationsamts noch nicht auf sicher. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss dem Antrag der Aargauer Behörde noch zustimmen. Zwischen 2017 und 2020 hat die Bundesbehörde 11 von 49 Gesuchen aus dem Aargau abgelehnt. Lehnt das SEM den Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ab, können die Betroffenen den Entscheid am Bundesverwaltungsgericht anfechten.