Was Hänschen nicht lernt: Notorischer Schnellfahrer wird mit ungültigem Ausweis erwischt
Ein heute 53-jähriger Mazedonier, wohnhaft in Zürich, wurde wiederholt geblitzt. Bereits 2014 musste er seinen Führerausweis, der im Kanton Aargau ausgestellt worden war, für ein Jahr abgeben. Anstatt dieser Aufforderung Folge zu leisten, meldete er das Dokument als verloren.
Nach Ende der Entzugsdauer erhielt er einen neuen Ausweis vom Strassenverkehrsamt Zürich. Doch auch diesen sollte er nicht allzu lange behalten: Im Februar 2017 wurde der Führerausweis erneut eingezogen, diesmal auf unbestimmte Zeit.
Der Mann bewarb sich im Mai 2021 bei einer Aargauer Autogarage. Zum Aufgabenbereich gehörte auch, Fahrzeuge von Kundinnen und Kunden in die Garage zu fahren. Dementsprechend war ein Führerausweis Voraussetzung. Der 53-Jährige legte den Führerausweis aus dem Aargau vor, den er einst als gestohlen gemeldet hatte und bekam die Stelle.
Auch bei der Polizei versuchte er es mit dem ungültigen Ausweis
Zwischen Mai und August fuhr er dann im Zuge seiner Arbeit etwa zehn Mal mit einem Auto auf öffentlichen Strassen, wie es im Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde. Dann kam, was kommen musste: Am Morgen des 11. Augusts holte der Mann das Fahrzeug einer Kundin ab und fuhr damit Richtung Werkstatt. In Turgi blitzte es im 50er-Bereich, nach Abzug der Messtoleranz waren es immer noch 17 km/h zu viel auf dem Tacho.
Nachdem die Stadtpolizei Baden den Arbeitgeber kontaktiert hatte, präsentierte der Mann auch dieser seinen nicht mehr gültigen Führerausweis, wodurch die ganze Geschichte endgültig aufflog.
Die Strafe für seine Vergehen beläuft sich auf eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätze zu 30 Franken, die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Busse beläuft 1500 Franken, oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren über 1400 Franken.