Nationalrat will illegale Bauten nach 30 Jahren stehen lassen
Der Fall sorgte für Aufsehen: Das Bundesgericht ordnete Ende April 2021 den Rückbau von sämtlichen nicht bewilligten Bauten auf einem Grundstück in der Landwirtschaftszone im Kanton Luzern an. Die Luzerner Behörden drückten davor bei jenen illegalen Bauten und Anlagen ein Auge zu, die vor über 30 Jahren erstellt worden sind. Sie gingen davon aus, dass die Pflicht zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verjährt sei – und zwar bei Bauten innerhalb wie ausserhalb der Bauzone.
Gemäss Bundesgericht verjährt der Rückbau aber nur bei Bauten innerhalb der Bauzone. Die Frist werde begründet mit der Rechtssicherheit und den praktischen Schwierigkeiten, nach mehr als 30 Jahren die tatsächlichen und rechtlichen Umstände noch abklären zu können. Bei Bauten ausserhalb der Bauzone gebe es diese Probleme hingegen nicht.
Das Leiturteil des Bundesgerichts rief die Raumplanungskommission des Nationalrats auf den Plan. Sie will im Raumplanungsgesetz auch ausserhalb der Bauzone eine Verjährungsfrist von 30 Jahren für illegale Bauten und Anlagen verankern. Am Donnerstag folgte ihr der Nationalrat und stimmte der Motion mit 92 zu 84 Stimmen zu. Dagegen sprachen sich vor allem SP, Grüne und GLP aus. Nun muss sich der Ständerat damit befassen.
Mehrheit will Zonen gleich behandeln
Die Mehrheit will mit der Regel vermeiden, dass seit Langem bestehende Situationen den Kantons- und Gemeindebehörden einen hohen administrativen Aufwand verursachen. Zudem soll eine Gleichbehandlung zwischen den Zonen hergestellt werden. «Wir möchten die zuständigen Stellen entlasten und aufwendige Fälle vermeiden», sagte Berichterstatterin Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR). Nach mehr als 30 Jahren sei es schwierig, die genauen Umstände eines Baus zu eruieren.
Die Minderheit argumentierte vergeblich, dass durch die Änderung eine illegale Handlung legitimiert werde und der Grundsatz der Trennung zwischen Bau- und Nichtbauzone geschwächt werde. «Illegale Bauten sollen zurückgebaut werden – auch zugunsten der Landwirtschaft», sagte Minderheitssprecherin Ursula Schneider Schüttel (SP/FR).
Sommaruga: «Illegales Bauen wird belohnt»
Der Bundesrat sprach sich ebenfalls gegen das Anliegen aus: Die gesetzliche Einführung einer Verjährungs- oder Verwirkungsfrist für illegales Bauen ausserhalb der Bauzonen würde dazu führen, dass Personen, die sich an Gesetze und behördliche Entscheide halten, faktisch schlechter gestellt würden als jene, die illegal bauen.
«Ich frage mich, wenn Sie schützen und belohnen wollen», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Sie geht davon aus, dass sich mit einer Verjährungsfrist der Aufwand für die Vollzugsbehörden «massiv vergrössern» wird. «Wir gewinnen damit nichts, ausser die zu belohnen, die illegal gebaut haben.»