Gemeinde stoppt die Planung: Das war’s für das Bahndepot Hegmatte
Das abschliessende Fachgutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) liegt vor. Die darin enthaltenen Feststellungen sowie die daraus resultierenden Gespräche mit den Projektbeteiligten und die abschliessende Gesamtbeurteilung des laufenden Richtplan- und Nutzungsplanungs-Geschäfts haben den Gemeinderat zum Rückzug der laufenden Planungsarbeiten bewogen.
Fachgutachten ENHK vom 22. Dezember 2021
Das per Ende 2021 erstellte und dem Gemeinderat per Anfang 2022 dargelegte Fachgutachten der ENHK wurde geprüft und zusammen mit den involvierten Vertretern von Kanton und der AVA besprochen. Die ENHK hält darin fest, dass aus ihrer Sicht der angestrebte Neubau einer Depot- und Werkstattanlage auf der Hegmatte (Standort «am Ortsrand“) als schwere Beeinträchtigung des Ortsbilds von nationaler Bedeutung gilt. Zudem wird festgehalten, dass auch eine Realisierung der Depot- und Werkstattanlage „im Ort» (im Mühleareal) negative Auswirkungen auf das Ortsbild entfaltet, diese jedoch geringer ausfallen würden, als auf der Hegmatte.
Auswirkungen auf das laufende Richtplan- und Nutzungsplanungsverfahren
Mit dem vorliegenden Bericht der ENHK erscheint die bisher geplante Realisierung der Depot- und Werkstattanlage auf der Hegmatte schwierig umsetzbar. Der Schutz des Ortsbildes von nationaler Bedeutung aus der Ferne wird darin höher gewertet, als der nötige Ausbau der Bahninfrastrukturanlagen an geeigneter Stelle und eine so mögliche zukunftsträchtige Entwicklung und Verbesserung für das national bedeutende Ortsbild im Zentrum. Die laufende Planung in der bisher vor- und aufliegenden Form soll daher nicht weiter vorangetrieben werden.
Haltung des Gemeinderates Schöftland
Der Gemeinderat hat stets in Aussicht gestellt, eine Gesamtbeurteilung des laufenden Geschäftes, nach Eingang des ENHK-Berichtes und den daraus resultierenden Erkenntnissen, vorzunehmen. Diese Auslegeordnung wurde mittlerweile vorgenommen und es darf festgehalten werden, dass unter Berücksichtigung aller vorliegenden Daten und Fakten sowie Umstände, eine Weiterführung des Projekts auf der Hegmatte aus Sicht des Gemeinderates als nicht zielführend erachtet wird. Dies auch, wenn der Gemeinderat weiterhin die Meinung vertritt, dass der Ausbau der Bahninfrastruktur «am Ortsrand» und der damit verbundene ursprüngliche Projektgedanke im Zuge der Zentrums-Entwicklung Schöftland (Entwicklung der Industrie gegen «aussen» und qualitativ hochwertige Innenentwicklung [Wohnbauten]), eine für die Gemeinde Schöftland sehr positive Entwicklung dargestellt hätte. Gleichzeitig, resp. gleichwohl gilt es festzuhalten, dass der vorliegende Bericht der ENHK die an der Urnenabstimmung vom 29. November 2021 grossmehrheitlich angenommene Initiative zum Schutz der Landwirtschaftszone Hegmatte den bis dato vorliegenden Volkswillen stützt.
Rückzug des 2. Initiativbegehrens vom 4. November 2019 durch den Verein IG Pro Landwirtschaftszone Hegmatte
Der Gemeinderat hat nach Vorliegen, Prüfung und Würdigung des ENHK-Berichts vom 22. Dezember 2021 anlässlich eines gemeinsamen Gesprächs mit den Vertretern des Vereins Pro Landwirtschaftszone Hegmatte, die neue Einschätzung der vorliegenden Ausgangslage der laufenden Nutzungsplanung besprochen. Dabei wurde auch das weitere Vorgehen bezüglich der per Anfang November 2019 eingereichten, in ihrem Wortlaut gegenüber der am 29. November 2021 angenommenen Vorlage konkreter und strenger abgefassten Initiative «Vollumfänglicher Erhalt der Landwirtschaftszone Hegmatte» diskutiert. Diese Initiative verlangt den Erhalt der Hegmatte in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart und einen gesamthaften Schutz vor Überbauung, durch geeignete planerische Massnahmen (z. Bsp. überlagernde Landschaftsschutzzone). Unter dem Aspekt der nun vorliegenden Fakten und der gemeinderätlichen Absicht, das Projekt Werkstatt / Depot Hegmatte nicht weiter voranzutreiben, hat sich das Initiativkomitee, nach Rücksprache mit den Vorstandsmitgliedern des Vereins Pro Landwirtschaftszone Hegmatte bereit erklärt, das zweite, noch hängige Initiativbegehren, zurückzuziehen. Das vom Initiativkomitee vollständig und somit rechtsgültig unterzeichnete Rückzugsschreiben liegt dem Gemeinderat, datiert vom 28. März 2022, vor.
Weiteres Vorgehen – Rückzug Richtplan und Nutzungsplanungsverfahren
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, das laufende Richtplan und Nutzungsplanungsverfahren zurückzuziehen und somit das Geschäft, resp. Projekt «Teiländerung Nutzungsplanung Mühleareal/Hegmatte» einzustellen. Die damit verbundenen Einwendungen werden somit obsolet. Die Nutzungsplanungen für die Gebiete Hegmatte und Mühleareal werden indes jeweils in für sich einzeln zu bearbeitende Geschäfte zu gegebener Zeit neu aufgenommen und beurteilt. Dabei werden die im Zuge des nunmehr abgeschlossenen Nutzungsplanungsverfahrens erworbenen Erkenntnisse, resp. die aus der angenommenen Initiative hervorgehenden Anliegen der Bevölkerung, gewürdigt und mit in die weitere Planung aufgenommen.