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Petition von Aargauer Intensivpflegerin ist chancenlos – Antworten muss die Regierung trotzdem liefern

Weil eine rechtliche Grundlage fehlt, wird das Pflegepersonal nicht für die geleistete Mehrarbeit während der Pandemie entschädigt. Aber die Petition zieht immerhin einen überparteilichen politischen Vorstoss nach sich.

Mehr als 3000 Personen haben die Petition der Intensivpflegerin Eveline Hofer unterschrieben. Die Petition verlangte eine Entschädigung des Pflegepersonals für die geleistete Mehrarbeit und die Belastung während der Pandemie.

Am Dienstag war die Petition im Grossen Rat traktandiert. Die Gesundheitskommission hatte schon früher informiert, dass sie beantragen wird, dem Begehren der Petition mangels rechtlicher Grundlage keine Folge zu leisten. Man könne nicht einfach Geld, das der Grosse Rat für Mehrkosten und Ertragsausfälle der Spitäler gesprochen habe, nutzen, um das Pflegepersonal zu entschädigen.

EVP-Grossrätin Therese Dietiker bedankte sich in ihrem Votum bei allen Pflegenden.
zvg

Entsprechend stellte Therese Dietiker (EVP) auch im Rat diesen Antrag, der mit 100 zu 6 Stimmen gutgeheissen wurde. In ihrem Votum anerkannte Dietiker aber auch die Sonderleistungen der Pflegefachpersonen. «Ohne sie würde das Gesundheitswesen stillstehen. Die Pflegefachpersonen verdienen unsere Wertschätzung und unseren Dank.»

Um zu unterstreichen, dass es sich dabei nicht nur um leere Worte handelt, reichten Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker aller Fraktionen am Dienstag eine Interpellation zum Fachkräftemangel in der Pflege ein. Darin beziehen sie sich explizit auf die Petition.

Verdienen Pflegefachpersonen in Nachbarkantonen mehr als im Aargau?

Sie wollen vom Regierungsrat wissen, wie sich der Personalbestand in der Pflege entwickelt habe und auf welche Zielgrössen er sich bei der Einschätzung des aktuellen und künftigen Personalbedarfs stütze. Weiter interessieren sich die Grossratsmitglieder für die Lohnunterschiede und fragen, ob es zutreffe, dass Pflegefachkräfte bei gleicher Funktion und Erfahrung im Kanton Aargau weniger verdienen als in den angrenzenden Kantonen.

Ebenso möchten sie wissen, welche Massnahmen aus Sicht der Regierung geeignet sind, um die anhaltende Unterbesetzung in Pflegeteams zu entschärfen. Nicht zuletzt fragen sie, wie viel der Kanton seit 2012 netto in die Sicherung der pflegerischen Versorgung investiert habe und wie er sicherstelle, dass die Institutionen für ihre erbrachten Leistungen so finanziert werden, dass sie Massnahmen umsetzen können, die den Pflegeberuf attraktiver machen.