Wegen eines Zaubertricks brannte sein Kinderzimmer ab – nun hat das Bundesgericht den 11-Jährigen verurteilt
Skurrile Geschichte aus dem Bundesgericht in Lausanne. Ein 11-jähriges Kind aus dem Aargau wird in letzter Instanz verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, fahrlässig eine Feuersbrunst verursacht zu haben. Doch was war genau passiert?
Im Januar 2020 brach im Kinderzimmer einer Parterre-Wohnung an der Frikartstrasse in Zofingen ein Feuer aus. Als die Feuerwehr eintraf, stand bereits die ganze Wohnung in Flammen. Die Feuerwehr konnte in der Folge den Brand löschen und die weitere Ausbreitung im Mehrfamilienhaus verhindern. Die Flammen richteten in der betroffenen Wohnung grossen Schaden an und machten sie bis auf weiteres unbewohnbar.
Kerze als Brandursache
Laut der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau soll das Kind seinem Vater im Wohnzimmer einen Zaubertrick vorgeführt und zuvor im Kinderzimmer eine Kerze geholt haben. Die gesamten Umstände würden nur den Schluss zulassen, dass der 11-Jährige vorher im Kinderzimmer mit einer Brandquelle hantiert und unabsichtlich das Feuer und den Schaden an der Wohnung und einem Auto verursacht habe.
Vom Jugendgericht Zofingen wurde das Kind im Oktober 2020 wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt. Es erhielt einen Verweis und wurde verpflichtet, der zuständigen Versicherung Schadenersatz von 2’531 Franken zu bezahlen und für die Verfahrenskosten einen symbolischen Betrag von 100 Franken zu übernehmen.
Vielleicht doch ein Zigarettenstummel?
Der Angeklagte und sein Vater gingen gegen dieses Urteil in Berufung. Sie bestritten, dass das Kind bereits im Kinderzimmer mit einer Kerze hantiert habe. Stattdessen brachte der Vater zwei andere mögliche Brandursachen ins Spiel. Einerseits hätten sich im Bett des Kinderzimmers elektronische Geräte befunden, welche den Brand vielleicht verursacht hätten. Andererseits würde vor dem Fenster des Kinderzimmers regelmässig geraucht, weshalb möglicherweise ein glühender Zigarettenstummel den Weg durch das Fenster gefunden habe.
Das Bundesgericht gelangt aber zum Urteil, dass es sich dabei lediglich um Schutzbehauptungen handelt, die jeweils vom polizeilichen Brandermittler ausgeschlossen worden seien. Die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Thesen lassen in den Augen des Bundesgericht «keine erheblichen Zweifel» an der Brandlegung durch den 11-Jährigen aufkommen.
Damit bestätigt das Bundesgericht die Entscheide des Zofinger Jugendgerichts und des Aargauer Obergerichts. Zusätzlich zu den 2’531 Franken Strafe muss der Vater des Beschuldigten nun noch die Verfahrenskosten von 3’000 Franken übernehmen.