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CO2-Reduktionsziel: Bundesrat verlängert Massnahmen bis 2024

Nach der Schlappe des CO2-Gesetzes an der Urne soll bei wichtigen klimapolitischen Instrumenten keine Lücke entstehen. Der Bundesrat hat das heutige Regime bis 2024 verlängert.

Nach dem Scheitern des CO2-Gesetzes sind einige der bestehenden Instrumente zum Klimaschutz bereits Ende 2021 ausgelaufen. Das wollte das Parlament verhindern. In der Wintersession hat es eine Revision gutgeheissen, mit dem die bestehenden Massnahmen bis 2024 verlängert werden. Ziel ist es, dass die Schweiz beim Pariser Klimaabkommen auf Kurs bleibt. Gemäss Gesetz sollen die Emissionen jährlich um 1,5 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden, drei Viertel davon im Inland.

Nun hat am Mittwoch der Bundesrat der revidierten CO2-Verordnung zugestimmt. Das Gesetz tritt rückwirkend auf Anfang 2022 in Kraft, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt heisst. Für die Zeit nach 2024 ist der Bundesrat daran, dem Parlament ein neues CO2-Gesetz vorzulegen. Das soll im Herbst der Fall sein.

CO2-Abgabe ist wichtig für Industrie

Mit der Übergangslösung werden die unbestrittenen Massnahmen zum Klimaschutz fortgeführt. So können sich etwa Firmen bestimmter Branchen weiterhin von der CO2-Abgabe befreien lassen. Das kann beantragt werden, wenn Unternehmen ihre Emissionen zusätzlich um 2 Prozent pro Jahr senken. Die Abgabe beträgt 36 Franken pro Tonne, kann aber auf 120 Franken erhöht werden, sollten die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden.

Als zweites wichtiges Instrument bleibt auch die Kompensationspflicht für die Importeure von Benzin und Diesel in Kraft. Nach Ansicht des Parlaments wäre mit dem Wegfall die Finanzierung vieler klimafreundlicher Vorhaben gefährdet. Der maximale Zuschlag pro Liter Treibstoff bleibt bei 5 Rappen. (rwa)