Regierungsrat will 150 Millionen für Prämienverbilligungen einsetzen – wer besonders profitiert
Wer in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien. Der Kanton Aargau berechnet jedes Jahr den Bedarf für die Prämienverbilligung. Dabei orientiert er sich an der mutmasslichen Prämien- und Bevölkerungsentwicklung sowie dem mutmasslichen Bundesbeitrag.
Für das Jahr 2023 rechnet der Kanton mit einem Gesamtbedarf von 386,9 Millionen Franken für die Prämienverbilligung. Zieht man den mutmasslichen Bundesbeitrag von 236,7 Millionen Franken ab, resultiert ein Kantonsbeitrag von 150,2 Millionen, den die Regierung dem Grossen Rat beantragt.
Regierung berücksichtigt «enge finanzielle Verhältnisse»
Dieser Beitrag ermögliche es, Familien und Alleinstehende besonders zu berücksichtigen, ohne dabei die «weiterhin engen finanziellen Verhältnisse des Kantons» ausser Acht zu lassen, heisst es in der Botschaft an den Grossen Rat.
Für das laufende Jahr hatte das Parlament einen Kantonsbeitrag von 142,2 Millionen Franken beschlossen. Laut Forecast der SVA Aargau wird der kantonale Netto-Aufwand 2022 wahrscheinlich um 5,7 Millionen Franken überschritten.
Kantonsanteil ist tiefer als im Schweizer Durchschnitt
Im Aargau beziehen mehr als 175’000 Personen Prämienverbilligungen, also knapp ein Viertel der Bevölkerung. Die Beziehendenquote liegt leicht unter dem Schweizer Durchschnitt von 27,6 Prozent im Jahr 2020.
Der beantragte Kantonsbeitrag von 150,2 Millionen Franken für das Jahr 2023 entspricht 39 Prozent des Gesamtbeitrags für die Prämienverbilligung. Schweizweit lag der Kantonsanteil im Jahr 2020 bei 47,9 Prozent. Die Regierung weist in ihrer Botschaft darauf hin, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen beachtlich seien und der Kantonsanteil «wesentlich höher» sei als noch im Jahr 2017, als er 25,9 Prozent betrug.
Als nächstes befasst sich die Gesundheitskommission mit dem Prämienverbilligungsdekret, voraussichtlich im Juni entscheidet der Grosse Rat.