Nackte Frauenbrüste in der Badi: In der Stadt Zürich verboten, in Aarau und Lenzburg kein Problem
Pünktlich zu den anstehenden ersten heissen Tagen ist die Diskussion lanciert: Gehört die weibliche Brust in der Badi verhüllt oder nicht? Ausgelöst wurde die Debatte durch einen Entscheid der Stadt Göttingen (D). Zuerst erhielt eine non-binäre Person (jemand, der sich nicht dem einen oder anderen Geschlecht zugehörig fühlt), die aber aufgrund ihrer äusserlichen Geschlechtsmerkmale als Frau interpretiert wird, Hausverbot in der Badi, nachdem sie ihr Bikini-Oberteil ausgezogen hatte. Nach einiger öffentlicher Empörung entschied der Sportausschuss der Stadt, dass – versuchsweise – ab sofort alle Badegäste am Wochenende ohne Oberkörperbedeckung sonnen und baden dürfen. Soweit, so klar.
In der Schweiz hat das ebenfalls eine Debatte ausgelöst. Die Zürcher SP-Nationalrätin Tamara Funiciello sagte im «Tages Anzeiger»: «Ich fände eine solche Oben-ohne-Regelung auch in der Schweiz absolut notwendig. Und zwar nicht nur am Wochenende, sondern immer – in Frei- und Hallenbädern.» Aktuell gibt es keine gesetzliche Regelung auf Landesebene. Aber die Schwimmbäder können natürlich ihre eigene Hausordnung festlegen. Und die Stadt Zürich ist prüde: Dort ist laut «Tages Anzeiger» in der Badeordnung vorgeschrieben, dass Badebekleidung getragen werden muss. Dies, um das «sittliche Empfinden» anderer Badegäste nicht zu verletzen, lässt sich das Stadtzürcher Sportamt zitieren. Eine Anpassung der Regelung steht nicht zur Debatte. In einzelnen Abschnitten von Bädern, meist «im Frauenbereich», darf man das Bikinioberteil ausziehen.
Und wie ist es in Aarau? Völlig locker. Das bestätigt SP-Stadträtin Silvia Dell’Aquila, die für die öffentlichen Anlagen zuständig ist, mit Verweis auf die Badeordnung: «Das städtische Freibad im Schachen kennt keine Einschränkung diesbezüglich, weshalb die Menschen in Aarau topless (sonnen)baden können.»
Auch in Lenzburg sagt die Badeordnung nichts darüber aus, ob man als Frau mit oder ohne Oberteil zu sünnelen oder schwimmen hat. «Solange sich niemand daran stört, ist es kein Problem, wenn jemand oben ohne auf dem Tüechli liegen oder baden will», sagt Christoph Hübscher. Es werde gelegentlich auch gemacht. Sollte sich jemand daran stören und sich an den Bademeister wenden, würde er das Gespräch mit der Frau suchen. «Den Anweisungen des Bademeisters muss man Folge leisten, ich könnte sie also bitten, sich etwas anzuziehen», sagt Hübscher. «In meinen 22 Jahren hier ist das aber nur einmal vorgekommen.»