Wie weiter mit den stadteigenen Gebäuden an der Kirchgasse 8 und 10 in Olten? Nun soll für 2,5 Millionen Franken das neue Projekt ausgearbeitet werden
Sie sind schon länger ein Thema in Olten: Die Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10. Das Kunstmuseum soll von der Nummer 8 in Kirchgasse 10 verlegt und beide Liegenschaften zweckmässig ergänzt und erneuert werden.
Nach Abschluss des Architekturwettbewerbes und einer Projektüberarbeitung ist nun für die weitere Bearbeitung ein Kredit von 2,5 Millionen Franken für die Projektierung des neuen Kunstmuseums und für die Entwicklung der Liegenschaft Kirchgasse 8 erforderlich, über den das Gemeindeparlament am 23. Juni abstimmen wird. Das schreibt die Stadt Olten am Dienstagmorgen in einer Medienmitteilung.
Die Erneuerung des Kunstmuseums basiert auf einem Auftrag des Gemeindeparlamentes vom September 2020. In der Zwischenzeit wurde ein Architekturwettbewerb abgeschlossen und das Siegerprojekt «Vedo dove devo» präsentiert.
Als Zielsetzung für die künftige Ausrichtung wurde festgelegt, «dass das neue Kunstmuseum klein, aber fein sein soll»: Der Betrieb soll sich nach dem Umbau nicht ändern.
Die Ausstellungsräume sollen in Zukunft so angeordnet sein und bespielt werden, dass auch während Ausstellungsaufbauten ein durchgehender Betrieb möglich ist. «Und es braucht sowohl mehrere kleinere Ausstellungsräume für thematische Einheiten wie auch einen grosszügigen Raum für grössere Werke im geplanten Anbau», heisst es weiter.
Kein Angebote für die Kirchgasse 8
Die durch die Verschiebung des Kunstmuseums frei werdende Liegenschaft Kirchgasse 8 soll weitestgehend erhalten und in Richtung Munzingerplatz ebenfalls durch einen Anbau ergänzt werden.
Zum einen entspreche das der geforderten qualitativen Siedlungsentwicklung nach innen, zum anderen erhöhe es durch die Flächenvergrösserung insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten im Erdgeschoss, hält die Stadt in ihrer Mitteilung fest.
Dort wurden für den Wettbewerb eine Gastronomienutzung sowie eine kleine Ladenfläche angedacht, die auch als Marktstände genutzt werden kann. Im ersten Obergeschoss sollen Dienstleistungsflächen angeboten werden und darüber insgesamt sieben Wohnungen.
Für die Entwicklung der Liegenschaft an der Kirchgasse 8 standen drei Möglichkeiten zur Diskussion: die Vergabe an Dritte via Baurecht oder via Verkauf – oder die Einwohnergemeinde investiert selber auf Basis des Wettbewerbsprojektes.
Der Stadtrat hat zuerst die Variante «Abgabe im Baurecht» im Rahmen eines Investorenwettbewerbs geprüft. Doch es sind keine Angebote für das Baurecht eingegangen.
Daher soll nun die Variante «Eigenerstellung» auf Basis des Wettbewerbsresultats umgesetzt werden. Dazu heisst es in der Mitteilung der Stadt Olten:
«Für eine Entwicklung und Investition durch die Stadt selber spricht, dass es sich um einen zentralen Standort in Olten handelt, dieses Vorgehen eine optimale Koordination mit der städtischen Investition ins Kunstmuseum erlaubt und sich eine Rendite erwirtschaften lässt.»
Die Variante könne jedoch nur umgesetzt werden, wenn das Kunstmuseum in die Liegenschaft an der Kirchgasse 10 umzieht.
Wichtige Rolle in der Stadtentwicklung
«Die Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10 spielen aufgrund der Lage und der Nutzung eine wichtige Rolle in der Stadtentwicklung», heisst es. Der Sanierungsbedarf sei indes gross.
Das vorliegende Projekt setzt die Anforderungen nach Ansicht des Stadtrates vorbildlich um «und leistet mit der Aufwertung der Innenstadt auch über den eigentlichen Auftrag hinaus einen wertvollen Beitrag für das zukünftige Stadtleben».
Bei einer Ablehnung der Vorlage verbessere sich die Situation hinsichtlich des dringenden Handlungsbedarfs nicht, hält die Stadtkanzlei fest. Die zwei dringend sanierungsbedürftigen Liegenschaften mit hohem Investitionsbedarf und fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten würden bestehen bleiben und könnten somit das Potenzial für eine positive Entwicklung der Kirchgasse und damit der Innenstadt nicht ausschöpfen.
Der Oltner Stadtrat beantragt daher dem Gemeindeparlament, dass dieses Projekt unbedingt im vorliegenden Umfang und zeitnah weiterentwickelt werden soll. Bereits im August soll dann die Projektierungsphase beginnen, so dass der Baukredit im Juni 2023 dem Gemeindeparlament und im Oktober 2023 dem Volk unterbreitet werden kann.
Die Realisierung des Umbaus der Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 soll im Juni 2024 beginnen und Ende 2025 abgeschlossen werden.