Glocken- und Turmuhranlage der Stadtkirche muss saniert werden
In den vergangenen Jahren ist in mehreren Etappen die Stadtkirche Zofingen saniert worden. In einer separaten Bauetappe sind nun Geläut, Glockensteuerung und Turmuhr der Stadtkirche an der Reihe. Bereits im vergangenen Jahr musste die Steuerung der Glocke 1 für 3866 Franken ersetzt werden.
Da weitere Sanierungsarbeiten nötig sind, ist ein Sanierungskonzept ausgearbeitet worden, über das die Stimmberechtigten heute Abend um 20.10 Uhr in der Kirche Vordemwald entscheiden. Diese letzte Sanierungsetappe der Stadtkirche kostet 334 000 Franken. Die Kirchenpflege erwartet einen substantiellen Beitrag der Denkmalpflege an die Sanierungsarbeiten.
Die Kirchenpflege der Reformierten Kirche Zofingen, zu der die Gemeinden Strengelbach, Vordemwald und Zofingen gehören, plant, für einzelne Arbeitspakete jeweils unterschiedliche Unternehmer zu beauftragen und nicht den Auftrag als Gesamtes zu vergeben. Insgesamt sind fünf Pakete vorgesehen: Hardware Glocken, Software Steuerung, Turmuhr, Nebenarbeiten sowie Elektroarbeiten. Das Paket Hardware Glocken ist mit 207 000 Franken das teuerste.
Jahresrechnung schliesst mit Gewinn
Ebenfalls auf der Traktandenliste steht heute Abend die Genehmigung der Jahresrechnung 2021. Sie schliesst nach den vorgeschriebenen Abschreibungen mit einem Ertragsüberschuss von 144 062 Franken. Davon werden 71 820 Franken zusätzliche Abschreibungen vorgenommen sowie 72 241 Franken dem Eigenkapital zugewiesen. Der Steuerertrag lag im vergangenen Jahr 161 468 Franken über dem Budget.
Für den Unterhalt der Liegenschaften wurde mehr als doppelt so viel ausgegeben als budgetiert. Die notfallmässige Sanierung der Steuerung von Glocke 1 ist hier verbucht – ebenso wie weitere, nicht vorgesehene Unterhaltsarbeiten an den Liegenschaften der Kirchgemeinde. Der höchste Betrag entfällt auf die Betonsanierung des Kirchturms in Strengelbach, es sind dies 49 091 Franken. Dieser Schaden ist erst nach Abschluss der Budgetierung fürs Jahr 2021 bekannt geworden.
Dienst- und Lohnreglement wird aktualisiert
Mit den Traktanden 3 und 4 modernisiert die Kirchgemeinde das Dienst- und Lohnreglement. Das bisher gültige stammt aus dem Jahr 2007 und muss mit Traktandum 3 aufgehoben werden, damit das aktualisierte in Traktandum 4 genehmigt werden kann. Ergänzt wird das neue Reglement durch eine ergänzende Verordnung, die die Kirchenpflege in Kraft setzen kann. Der Kirchenrat hat das neue Reglement im April genehmigt und die Mitarbeitenden sind über die Änderungen informiert. (lbr)