Weisse Weste trotz Landesverweis? Politik möchte Namensänderung verbieten
Mit dem 2013 eingeführten Familiennamensrecht können Namensänderungen einfacher vorgenommen werden. Leider würden seither vermehrt auch verurteilte Straftäter oder sogar Personen mit einem Landesverweis diese Möglichkeit nutzen, um eine reine Weste zu erlangen, kritisiert der Schaffhauser parteilose Ständerat Thomas Minder.
Mit einer Motion fordert er nun vom Bundesrat eine Gesetzesänderung. Namensänderungen sollen verboten sein für Personen, denen rechtskräftig ein Landesverweis auferlegt worden ist. Im Ständerat fand das Anliegen eine Mehrheit. Nun hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Motion zugestimmt. Damit kann der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
IS-Sympathisant wählt jüdischen Namen
Einverstanden mit dem Auftrag ist auch die Landesregierung. Justizministerin Karin Keller-Sutter führte den Fall eines mit einem Landesverweis belegten IS-Sympathisanten an. Dieser habe eine Namensänderung beantragt und einen jüdischen Namen gewählt. «Das ist nicht im Sinne des Erfinders», versicherte die Bundesrätin. Bei einem verurteilten Straftäter trage eine Namensänderung dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung. Bei einem Landesverweis sei das fraglich.
Eine Minderheit aus den Reihen der SP erachtete die angestrebte Einschränkung der Persönlichkeitsrechte als problematisch. Zudem sei mit dem geplanten Strafregisterrecht geplant, eine automatische Nachführung von Namensänderung im Strafregister einzuführen. Damit sei auch eine allfällige Verschleierungsgefahr gebannt. Diese Argumente verfingen bei der Mehrheit nicht. (rwa)