Drei Verhaftungen: Grosse Aktion gegen IS-Unterstützer in der Schweiz
Bei einer grossen Anti-Terroraktion wurden in den Kantonen Zürich, St.Gallen und Luzern sowie in Deutschland mehrere Personen verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das teilt die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit. Die Aktion richtet sich gegen Personen, die der Unterstützung oder gar der Beteiligung an der verbotenen terroristischen Organisation Islamischer Staat (IS) verdächtigt werden.
In der Schweiz wurden im Zuge der koordinierten Aktion drei Personen festgenommen und sieben Hausdurchsuchungen durchgeführt, in Deutschland kam es zu einer Verhaftung und einer Durchsuchung.
Im Fokus der Ermittlungen standen zwei Personen, gegen die die Bundesanwaltschaft schon länger ein Strafverfahren führte. «Bei den beschuldigten Personen handelt es sich um einen 20-jährigen Schweizer Staatsbürger und einen 26-jährigen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz im Kanton Zürich», heisst es in der Mitteilung. Beide waren den Behörden bereits bekannt und sie sind auch vorbestraft. Sie wurden festgenommen. Für sie wird «voraussichtlich Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht» beantragt.
Vergeblich versucht, sich dem IS anzuschliessen
Bei der dritten Person handelt es sich um einen Minderjährigen. Er wurde im Rahmen eines Strafverfahrens der Jugendanwaltschaft Winterthur verhaftet. Alle in der Schweiz verhafteten Personen standen miteinander in Kontakt. Ebenfalls in Verbindung standen sie auch mit der in Deutschland verhafteten Person. Weitere Auskünfte «können derzeit nicht gemacht werden», schreibt die Bundesanwaltschaft. Sie werde sich «zum gegebenen Zeitpunkt wieder äussern und hält fest, dass für alle beschuldigten Personen die Unschuldsvermutung gilt.»
Der in Deutschland verhaftete Aleem N. ist laut den dortigen Behörden «seit langem Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen». Er sei auch nach Syrien gereist und habe versucht sich dem IS anzuschliessen. Das gelang ihm aber nicht. Später übernahm er in Deutschland «umfangreiche Propagandatätigkeiten» für den IS. «Seine Aufgabe bestand vor allem darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen und auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum zu verbreiten», schreibt die deutsche Bundesanwaltschaft. (mg)