Selbstauferlegte Quarantäne statt Covid-Test: Dieser Entscheid nach den Ferien kommt eine Frau teuer zu stehen
Auf der Suche nach Erholung und Abwechslung von ihrem problembehafteten Alltag hatte Olivia (Name geändert) mit ihren beiden Kindern im Oktober vergangenen Jahres zehn Tage in Spanien verbracht. Ein knappes halbes Jahr später war der 37-Jährigen ein Strafbefehl ins Haus geflattert: Wegen «vorsätzlicher Verletzung der Meldepflicht als einreisende Person» habe sie gegen «Artikel 8 Covid-19-Verordnung über Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs» verstossen.
Dafür wurde sie mit 800 Franken Busse plus 500 Franken Gebühr bestraft, wogegen Olivia Einsprache erhob. Was gestern eine Vorladung ans Bezirksgericht Zurzach zur Folge hatte.
Starkes Nasenbluten nach dem Coronatest
Vor Einzelrichter Cyrill Kramer sitzt – bolzgerade – eine kindlich-zartgebaute Frau. Erschienen ist sie von Kopf bis Fuss in Schwarz und – angesichts der herrschenden Temperaturen auffallend warmer Kleidung. Das erweckt den Eindruck, als müsse sie sich vor der Umgebung abgrenzen, ja schützen. Auf die Frage des Richters, warum sie den Strafbefehl nicht akzeptiert habe – «vor der Polizei hatten sie doch alles zugegeben gehabt» – antwortet Olivia kurz und klar:
«Weil ich meine Schuld nicht sehe.»
Sie sei überzeugt, alles richtig gemacht zu haben.
Vor der Reise hätten sie und die Tochter im Teenageralter sich testen lassen; der Sohn sei noch zu klein gewesen. «Nach dem Test hatten wir über längere Dauer starkes Nasenbluten.» Von ihrem Chef unterschrieben, habe sie bei der Rückkehr am Flughafen ein Attest vorweisen können, wonach sie nach der Heimkehr freiwillig zehn Tage lang zuhause bleibe. «Das habe ich konsequent durchgezogen, habe im Homeoffice gearbeitet und auch sonst das Haus nicht verlassen.»
«Ich habe mehrfach beim BAG angerufen, aber nie jemanden erreicht»
Laut der Verordnung des Bundesamts für Gesundheit BAG hätte Olivia sich innert vier bis sieben Tagen nach der Einreise in die Schweiz mit einem vorgeschriebenen Test testen lassen müssen. Warum sie das, so Richter Kramer, nicht getan habe, obwohl sie durch den kantonsärztlichen Dienst des Kantons Aargau diesbezüglich wiederholt kontaktiert worden war?
«Ich habe mehrfach beim BAG angerufen, aber nie jemanden erreicht. Wegen dem Nasenbluten habe ich mich bei diversen Testzentren erkundigt, aber nirgends wurde ein Spuk-Test angeboten.»
Einen Tag vor Ende der gesetzten Frist hatte Olivia dem BAG ihre Sicht der Dinge schriftlich mitgeteilt: «Ich war überzeugt, dass ich mit meiner selbstauferlegten Quarantäne richtig gehandelt hatte, da ich ja niemanden anstecken konnte», versichert die 37-Jährige, sich Tränen aus den Augen wischend.
Geringere Gebühr durch Rückzug der Einsprache
Sanft, aber eindringlich macht Richter Kramer Olivia auf die Möglichkeit aufmerksam, die Einsprache hier und jetzt zurückzuziehen, wodurch eine bedeutend geringere Gebühr anfallen würde, als wenn ein Urteil gefällt werden müsse. Mit einem tiefen Seufzer und den Worten «ich hätte innerhalb der Frist anders reagieren müssen; ich würde mich heute absolut anders verhalten, als ich es damals tat» unterschreibt sie schliesslich den Rückzug der Einsprache.
Sie könne, gibt der Richter ihr mit auf den Weg, die 1500 Franken, die sich aus Busse, Strafbefehl- und der kleinstmöglichen Verhandlungsgebühr ergeben, in Raten bezahlen. Ein Häufchen Elend, mit gesenktem Kopf, verlässt die junge Frau ganz in Schwarz den Gerichtssaal in Zurzach.