Artenvielfalt in den Quartieren soll zur Pflicht werden – Schottergärten unerwünscht
Ein Prozent der Aargauer Kantonsfläche sind für die Auen reserviert. 1993 hat die Bevölkerung eine Initiative gutgeheissen, die diesen Schutz der Auen verlangte. Der Auenschwund sollte damit gestoppt, die bestehenden Auen erhalten bleiben. Und das ist gelungen, die Auenschutzinitiative gilt als Erfolg, den Aargauer Auen geht es gut.
Das soll man in Zukunft auch über die Biodiversität im Aargau sagen können – zumindest finden das Grossrätinnen und Grossräte von Grünen, SVP, SP, EVP, Die Mitte und GLP. Per Motion fordern sie, dass auch für die Biodiversität im Siedlungsgebiet eine Flächenquote festgesetzt wird. Den Vorstoss haben sie in der letzten Sitzung des Grossen Rats eingereicht.
«Zurzeit sehen wir uns drei grossen Herausforderungen gegenüber: Der geopolitischen Veränderungen, der Klima- und Energiekrise, sowie des Biodiversitätsverlusts», schreiben die Motionärinnen und Motionäre. Diese drei Gefahren müssten gleichzeitig und gleichwertig angegangen werden.
In der Landwirtschaft wirds umgesetzt
Es ist nicht neu, dass sich der Kanton für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen soll. Das Ziel, die Biodiversität im Siedlungsgebiet zu erhalten, steht im Aufgaben- und Finanzplan. Dieses werde jedoch seit Jahren nicht eingehalten, heisst es in der Motion. Anders in der Landwirtschaft: Dort muss jeder Betrieb, der Direktzahlungen bezieht, sieben Prozent Biodiversitätsfläche ausweisen. Dies zeige sich in der Artenvielfalt sehr erfreulich – der Aufgaben- und Finanzplan weise aus, dass die Biodiversität im Landwirtschaftsland seit Jahren zunimmt.
Nun sollen aber auch die Siedlungen naturnaher werden. Und das sei machbar, schreiben die Motionärinnen und Motionäre. Denn dort, wo Menschen wohnen, sei die Selbstversorgerproduktion von Nahrungsmitteln fast gänzlich verschwunden. «Dementsprechend führt eine Erhöhung der Biodiversitätsfläche nicht zu einer Konkurrenz zur Nahrungsmittelversorgungssicherheit wie das im Landwirtschaftsgebiet der Fall sein kann.»
Gestaltungsspielraum wäre gegeben
Im Siedlungsgebiet könnten im Aargau über 1200 einheimische Pflanzen- und Tierarten leben und so zum erhalt der Biodiversität beitragen. Das Gestaltungspotenzial von Gärten sei also gewährleistet, die Umsetzung der Motion könne ohne wesentliche Beschränkung des Eigentums erfolgen. Die Erhöhung der Biodiversitätsflächen im Siedlungsgebiet steigere zudem die Siedlungsqualität und trage zur Klimaanpassung bei.
Es bringe eben mehr, wenn die Biodiversität nicht nur in der Landwirtschaft oder im Wald, sondern auch im Siedlungsgebiet gefördert wird, heisst es in der Motion weiter. «Auch im Sinne einer sinnvollen Lastenverteilung in der Biodiversitätserhaltung zwischen Landwirtschafts- und Siedlungsgebiet ist auch im Siedlungsgebiet eine verbindliche Mindestfläche für die Biodiversität festzulegen.» Wie gross diese Mindestfläche sein soll, lassen die Motionärinnen und Motionäre offen.
Feuchtgebiete: Sammlung läuft
Den Erhalt der Arten will auch die Gewässer-Initiative, die Ende Februar im Aargau lanciert worden ist. Umweltverbände wollen damit die Aargauer Feuchtgebiete fördern, vernetzen und schützen. Innert 20 Jahren sollen demnach Kanton und Gemeinden für genügend Feuchtgebietsflächen sorgen. Das kommt bei den Aargauerinnen und Aargauern offenbar gut an: Man stehe kurz davor, die 3000 Unterschriften zu erreichen, sagte Pro-Natura-Geschäftsführer Matthias Betsche kürzlich in der AZ.