517 Millionen Franken: In diese Länder exportiert die Schweiz Kriegsmaterial
Um knapp 45 Prozent haben die Kriegsmaterialausfuhren in den ersten sechs Monaten verglichen mit dem gleichen Zeitraum im Vorjahr zugenommen. In absoluten Zahlen wurden Rüstungsgüter im Wert von 516,6 Millionen Franken exportiert, das ist eine Zunahme von 159,8 Millionen Franken, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag meldet.
Die Steigerung sei auf grössere Einzelgeschäfte zurückzuführen, so die Einordnung des Seco. Sie sei nicht aussergewöhnlich: Die Ausfuhren von Kriegsmaterial würden «erfahrungsgemäss grossen Schwankungen unterliegen». Die Exporte müssen vom Seco bewilligt werden.
Katar beschafft Flugabwehrsysteme für die Fussball-WM im Winter
Die fünf Hauptabnehmerländer waren Katar mit Lieferungen im Wert von 117,5 Millionen Franken, gefolgt von Dänemark mit 101,7 Millionen Franken, Saudi-Arabien mit 54,4 Millionen Franken, Deutschland mit 47,7 Millionen Franken und Botswana mit 33,1 Millionen Franken, wie das Seco weiter schreibt.
Bei den Exporten nach Katar handelte es sich laut dem Seco hauptsächlich um Flugabwehrsysteme, welche «zum Schutz der Stadien» im Rahmen der Fussball-Weltmeisterschaft im Winter 2022 beschafft wurden. Die Lieferungen nach Dänemark und Botswana betrafen dagegen in erster Linie gepanzerte Radfahrzeuge des Typs «Piranha». Nach Deutschland wurden vor allem Munition, Teile für gepanzerte Fahrzeuge, Ersatzteile für Flugabwehrsysteme sowie Hand- und Faustfeuerwaffen exportiert, schreibt das Seco.
Seit 2016 würden nach Saudi-Arabien keine Exporte von Kriegsmaterial mehr bewilligt, «bei welchen eine Eignung sowie ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt» bestehe, so das Seco. Die Ausfuhren nach Saudi-Arabien würden seither – wie auch dieses Jahr – ausschliesslich Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme umfassen.
Weiter keine Lieferungen in die Ukraine oder nach Russland
Lieferungen von Kriegsmaterial in die Ukraine seien aufgrund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots und des Kriegsmaterialgesetzes nicht möglich. Dies gelte auch für Ausfuhren über Drittstaaten, schreibt das Seco.
Jedoch ist im Gesetz vorgesehen, dass Schweizer Unternehmen an den internationalen Wertschöpfungsketten der Rüstungsindustrie teilhaben können. Daher habe der Bundesrat im Juni entschieden, Zulieferungen in Form von Einzelteilen und Baugruppen weiterhin ohne zusätzliche Einschränkungen zu erlauben, sofern «ihr Anteil am Endprodukt eine gewisse Warenwertschwelle unterschreitet». Die Bewilligungskriterien des Gesetzes gelten aber weiterhin, schreibt das Seco. Damit seien «direkte Ausfuhren in die Ukraine oder Russland ausgeschlossen».