Wegen Reisefreiheit: Kanton weiss nicht, wie viele Ukrainer in ihre Heimat zurückgekehrt sind
Im Aargau leben 4332 Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat dem Aargau aber rund 300 Personen mehr zugewiesen. Diese Differenz müsse vor dem Hintergrund der hohen Mobilität der Ukraine-Flüchtlinge betrachtet werden, sagt Annette Kielholz, Sprecherin des Departements Volkswirtschaft und Inneres, zu dem das Amt für Migration und Integration (Mika) gehört.
Gewisse Personen seien zwar dem Kanton zugewiesen worden, aber (noch) nicht eingereist oder sie seien dem Kanton zugewiesen worden und eingereist, hätten aber den formellen Schutzstatus S noch nicht erhalten. «Teilweise reisten Ukraine-Geflüchtete auch in den Kanton ein und wieder aus, ohne sich unverzüglich an- beziehungsweise abzumelden», so Annette Kielholz.
Es gibt auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die in ihre Heimat zurückkehren. Wie viele, weiss man beim Kanton nicht. Das könne man nicht erheben, weil ukrainische Staatsangehörige mit ihrem Pass im EU/Schengenraum frei reisen dürfen, sagt Annette Kielholz. «Der Schutzstatus S hat keinen Einfluss auf ihre Reisefreiheit.»
Mehr als 50 Ukrainer haben Rückkehrhilfe erhalten
Die meisten Personen mit Schutzstatus S reisen selbstständig in die Ukraine zurück. Personen, die ihre Rückreise nicht eigenständig antreten können, aber trotzdem freiwillig zurückkehren möchten, können sich an die Rückkehrberatungsstelle des Migrationsamts wenden und einen Antrag auf Rückkehrunterstützung stellen.
Bisher haben die Rückkehrhilfe 53 Personen mit Schutzstatus S, eine Person mit Rückzug des Schutzgesuchs und zwei Personen mit Wegweisung genutzt. Jeder Antrag wird einzeln geprüft.
Die Rückkehrhilfe wird nur ausgerichtet, wenn die Person einwilligt, dass der Schutzstatus S aufgehoben wird und keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe wären zum Beispiel Straffälligkeit oder genügend eigene finanzielle Mittel.
Die Höhe der finanziellen Rückkehrunterstützung richtet sich nach dem Land, in das die Person zurückkehrt beziehungsweise den dortigen Lebenskosten. Bei einer Rückkehr in die Ukraine werden die Maximalbeträge ausgerichtet: 500 Franken pro erwachsene Person, 250 Franken pro Kind und maximal 2000 Franken pro Familie.
Kehren die Geflüchteten auf dem Landweg in ihre Heimat zurück, wird ihnen das Geld bar ausbezahlt. Bei Ausreisen auf dem Luftweg ist der Flughafendienst des Staatssekretariats für Migration (SEM) zuständig.
Sozialhilfe wird wöchentlich ausbezahlt
Personen mit Schutzstatus S haben Anrecht auf Sozialhilfe. Diese wird nach tatsächlichen Anwesenheitstagen ausgerichtet. Anders gesagt: Nur wer sich hier aufhält, soll auch Sozialhilfe erhalten. Während Asylsuchende im laufenden Verfahren die Schweiz nur in Notsituationen und bei dringlichen Angelegenheiten verlassen dürfen, können sich Ukrainerinnen und Ukrainer frei bewegen. Der kantonale Sozialdienst rät den Gemeinden deshalb, die Sozialhilfe wöchentlich auszuzahlen.
Viele Gemeinden zahlen die Sozialhilfe am Schalter aus und wissen dadurch automatisch, ob sich eine Person noch hier aufhält. Manchmal wird das Geld auch auf ein Konto überwiesen. In diesen Fällen rät der kantonale Sozialdienst, die Anwesenheit regelmässig anderweitig zu kontrollieren.