Keine autonomen Sanktionen: Ständerätliche Kommission bietet Nationalrat die Stirn
Es wäre ein Paradigmenwechsel in der Schweizer Sanktionspolitik, ja gar in der Neutralitätspolitik. In der Sommersession stimmte der Nationalrat einer Änderung des Embargogesetzes zu, wonach die Schweiz künftig autonome Sanktionen ergreifen dürfte – gegen Staaten, Personen und Unternehmen, die sich an Verletzungen des Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligen. Der Entscheid fiel gegen den Willen der SVP und grosser Teile der FDP, die Bedenken hinsichtlich der Neutralität äusserten.
Bedenken, die offenbar im Ständerat weiter verbreitet sind als im Nationalrat. Denn die ständerätliche Sicherheitskommission (SIK-S) hat die vom Nationalrat befürwortete Änderung des Embargogesetzes abgelehnt – und zwar einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilen. In den Augen der Kommission hat sich «die aktuelle Sanktionspolitik bewährt», wonach die Schweiz nur Sanktionen der UNO und der EU übernehmen kann. In der Mitteilung der Kommission heisst es denn auch:
«Die SiK-S ist der Meinung, dass eine eigenständige Sanktionspolitik nur symbolische Wirkung hätte und nicht wünschenswert ist.»
Die Kommission erachtet die Kriterien in der neuen Gesetzesbestimmung als «zu vage» und deren Wortlaut teilweise als «widersprüchlich». Eine entsprechende Änderung wäre «in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Neutralität äusserst problematisch». Auch an der Umsetzbarkeit hat die Kommission Zweifel: Es wäre schwierig, zuverlässige Listen zu erstellen, die auch Beschwerden vor Gericht standhalten könnten, heisst es in der Mitteilung.
Sicherheitskommission befürchtet Druck auf die Schweiz
Weiter kritisiert die Sicherheitskommission, autonome Sanktionen der Schweiz könnten faktisch nur gegen Personen oder Einrichtungen verhängt werden, die von einem Gericht verurteilt wurden. Zu guter Letzt befürchtet sie, «dass die Schweiz Gefahr liefe, unter Druck gesetzt zu werden, Sanktionen gegen bestimmte Einrichtungen oder Personen zu verhängen».
Aus der Wortwahl wird deutlich, dass die ständerätliche Kommission den Vorschlag des Nationalrats für reichlich unausgegoren hält. So dürfte es in den nächsten Monaten zum Showdown zwischen den beiden Räten kommen, die sich über die Gesetzesänderung einigen müssen.