Wegen Kuss zum Valentinstag zu sexuellen Handlungen verurteilt
Dass er seine damalige Verlobte am Valentinstag 2019 geküsst hat, ist einem 30-jährigen Mann teuer zu stehen gekommen. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, denn die vermeintliche künftige Braut war erst 14.
Der Beschuldigte aus Afghanistan und seine Landsfrau hatten sich im Dezember 2018 im Aargau kennengelernt und daraufhin verlobt. Seinen Schwiegereltern in spe habe der Mann Geld überreicht und um die Hand der Tochter angehalten, auch soll er mit ihnen bereits die Hochzeit abgesprochen haben, heisst es im Urteil, das am Sonntag publik wurde.
Böses Erwachen
Als der Bräutigam drei Monate später herausfand, dass seine Verlobte erst 14 und nicht bereits 18 Jahre alt war, wurde die Verlobung aufgelöst. Allerdings hatten sich die beiden zuvor bereits mehrmals mit der Zunge geküsst, wovon Fotos zeugen, die die Verliebten am Valentinstag machten.
Mit diesen „intimen Küssen“ habe sich der bislang unbescholtene Mann, dem das Gericht Wohlverhalten, berufliches Engagement und den Willen zur Integration attestiert, der mehrfachen sexuellen Handlung mit einem Kind schuldig gemacht. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft.
Bezahlen muss der berufstätige Kurier 3850 Franken Gerichtsgebühr. Zudem schuldet er seiner ehemaligen Verlobten 500 Franken Genugtuung. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig. (sda)