Soll der Kanton Darlehen für den Bau von Fotovoltaikanlagen vergeben?
Der Kanton soll im Rahmen der Solaroffensive alles Nötige aufgleisen, um kantonale Darlehen für den Zubau von Fotovoltaikanlagen vergeben zu können. Das fordern in einer Motion die Grossräte Thomas Baumann (Grüne), Ralf Bucher (Mitte, Sprecher), Gian von Planta (GLP), Martin Brügger (SP), Andre Rotzetter (Mitte) und Uriel Seibert (EVP).
Sie begründen ihre Forderung damit, dass der Zubau bei Solaranlagen vervielfacht werden müsse, um die Ziele der Energiestrategie und den Umbau auf erneuerbare Energien zu erreichen. Dazu eigneten sich insbesondere bestehende Dachflächen. Trotz hoher gesellschaftlicher Bereitschaft, Fotovoltaikanlagen zu bauen, sei der Zubau ungenügend.
Möglichkeit für Hausbesitzende mit fehlendem Kapital
Dabei spiele das teilweise fehlende Kapital bei den Liegenschaftsbesitzenden eine nicht zu unterschätzende Rolle, glauben die Motionäre. Dies auch deshalb, weil die Einspeisevergütung erst Monate nach der Inbetriebnahme der Anlage beim Eigentümer eintrifft. Die Rentabilität werde in Zukunft bei den stark steigenden Strompreisen zwar noch mehr gegeben sein und der Knackpunkt wäre dann vielfach nur noch die fehlende Liquidität. Dieser Herausforderung soll mit Darlehen für eine Fotovoltaikanlage begegnet werden.
Da es sich um rückzahlbare Darlehen handle, hielten sich die finanziellen Verpflichtungen des Kantons in Grenzen, so die Motionäre. Es geht eher um die Sicherstellung der Liquidität für seine Bürgerinnen und Bürger, welche in die Versorgungssicherheit des Kantons investieren.
Die Regierung lehnt den Vorstoss laut ihrer jetzt vorliegenden Antwort ab. Sie macht deutlich, sie alle hätten dasselbe Ziel. Man sei sich einig, dass es noch massiv mehr Zubau brauche, um das Ziel der Energiestrategie zu erreichen. Doch es gebe bereits genug Förderinstrumente. Zudem sei mit weiteren Erhöhungen des Strompreises, dafür auch der Einspeisevergütungen, zu rechnen. Die Rentabilität der Fotovoltaikanlagen sei in der Regel gegeben, «sofern die Anlage zu marktüblichen Preisen und ohne spezifische Anforderungen bezüglich Ästhetik, Statik, Anforderungen des Netzanschlusses etc. erstellt werden kann».
«Es gibt in der Privatwirtschaft genügend Finanzierungsangebote»
In der Privatwirtschaft gebe es genügend Angebote für die Finanzierung einer solchen Anlage auf Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentümergemeinschaften oder KMU-Betrieben. Sollte die Ausgestaltung der Bedingungen für ein staatliches Darlehen günstiger sein als eine Hypothek einer privatwirtschaftlichen Institution, «so müsste der Steuerzahler letztendlich die Risiken aus dem Darlehen tragen», gibt die Regierung zu bedenken.
Das staatliche Darlehen würde primär dann in Anspruch genommen, wenn die Tragbarkeit (ausreichendes Einkommen) und die Sicherheit (genügender Immobilienwert) für eine Hypothek nicht gegeben seien. Dadurch ginge der Kanton als Darlehensgeber oder Rückversicherer bei einer Abwicklung über eine unabhängige Institution entsprechende Risiken ein. Bei einer kostendeckenden Ausgestaltung der Modalitäten lägen die Kosten für das Darlehen aufgrund der zusätzlichen Risiken (wie zum Beispiel Ausfall des Schuldners) höher als bei einer privatwirtschaftlichen Hypothek.
Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen hält es der Regierungsrat «für nicht erforderlich, zusätzlich zu den bestehenden und geplanten Fördermassnahmen auf nationaler Ebene sowie indirekten Massnahmen auf kantonaler Ebene ein kantonales Darlehen für FV-Anlagen zu etablieren».