Mehreinnahmen für Neuschätzungen und Eigenmietwert kompensieren
Aufgrund eines Gerichtsurteils muss der Aargau den Eigenmietwert nach oben korrigieren und die Gebäude neu schätzen. Vor allem Letzteres wird ab 2024 einschenken. Kanton und Gemeinden dürften Mehreinnahmen von rund 130 Millionen Franken generieren. Für die Bürgerlichen ist klar: Dieses Geld soll an die Bürgerinnen und Bürger zurückfliessen. Umstritten ist, wie das geschehen soll.
Gestern war ein Vorstoss der Mitte traktandiert. Dessen Ziel: die Mehreinnahmen des Kantons (rund 60 Millionen) zu kompensieren. Klar Ja sagte dazu Andy Steinacher (SVP). Mit den höheren Steuern würden sonst immer mehr Besitzer genötigt, ihr Eigenheim zu veräussern. Anders sah dies Carol Demarmels (SP). Sie kritisierte, statt die 60 Millionen Franken im Budget zu lassen, solle es via tiefere Vermögenssteuern zurückverteilt werden, insbesondere an Superreiche. Der Aargau stehe bei den Vermögenssteuern im Vergleich zu den Nachbarn besser da, es gebe schlicht keinen Handlungsbedarf. Über eine Rückgabe dieses Geldes lasse sich ja noch diskutieren, aber nicht an Superreiche. Der Vorstoss wurde jedoch überwiesen, mit Hinweis aus der Mitte, wie das Geld verteilt werde, sei damit ja noch nicht festgelegt.
Gegen den Willen der Regierung überwiesen wurde auch ein Vorstoss von FDP und SVP, wonach die Rückzahlung dieser zusätzlichen Einnahmen zeitgleich mit deren Einzug erfolgt, um die Menschen angesichts höherer Energiekosten etc. nicht unnötig zu belasten. Wenn das neue Schätzungswesen 2024 komme, gehe die Kompensation nicht schon im gleichen Jahr, hatte die Regierung argumentiert. Jetzt zeichnet sich ab, dass beides erst im Jahr 2025 geschieht.
Kanton muss 1000 Hektaren zusätzliche Feuchtgebiete prüfen
Heftige Schelte und einen grossen Zwischenerfolg gab es für die FDP zu einer weiteren Motion aus ihren Reihen. Mit dieser Motion (die sie gestern in ein Postulat abschwächte) forderte sie (Sprecher Adrian Meier) den Regierungsrat auf, den für den langfristigen Erhalt der reichhaltigen Biodiversität im Aargau erforderlichen Flächenbedarf für neue Feuchtgebiete von mindestens 1000 Hektaren im kantonalen Richtplan zu sichern.
Christian Glur (SVP) geisselte den Vorstoss, mit dem 50 bäuerliche Familienbetriebe die Existenzgrundlage verlören. Natürlich müsse man gegen den drohenden Artenschwund vorgehen, das müsse man aber gesellschafts- und wirtschaftsverträglich tun, fordert Glur. Heftige Schelte gab es auch von Ralf Bucher (Mitte), Geschäftsführer des Bauernverbands Aargau. Laut UNO müsse die Lebensmittelproduktion verdoppelt werden. Jetzt wolle die FDP Fruchtfolgeflächen wieder vernässen. Die FDP wolle faktisch viele Bauern enteignen, so Bucher. Die Mitte werde das Postulat gutheissen, aber nur, um via Prüfung dieses Anliegens weitere Argumente «gegen diesen unsinnigen Plan» (Bucher) der FDP zu bekommen.
Ganz gegenteilig tönte es im linken Ratsspektrum. Da rieb sich Thomas Baumann (Grüne) die Augen ob der FDP. Er schlug vor, einen Teil der Fläche könne man auch im Wald schaffen. Meier verteidigte seinen Vorstoss schliesslich selbst. Solche Feuchtgebiete könne man auch im Wald schaffen, es müsse nicht in jedem Fall Fruchtfolgeflächen betreffen. «Wir wollen niemanden enteignen», antwortete er Ralf Bucher. Die Landwirtschaft solle frühzeitig einbezogen werden. Der Vorstoss wurde mit 78:47 zur Prüfung an die Regierung überwiesen.