Fall Maudet: Luxus-Reise nach Abu Dhabi hat doch Konsequenzen
Dicke Post für den ehemaligen Genfer Staatsrat Pierre Maudet: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen und den Freispruch des Kantonsgerichts aufgehoben. Auch die Freisprüche seines damaligen Stabschefs Patrick Baud-Lavigne und der beiden Vermittlungsmänner Magid Khoury und Antoine Daher gelten nicht mehr.
Mit dem Urteil steht fest, dass Maudet für seine umstrittene Luxus-Reise nach Abu Dhabi im Wert von rund 50’000 Franken verurteilt wird. Das Kantonsgericht muss nun das Ausmass der Bestrafung festlegen.
Maudet war im Jahr 2015 zusammen mit seiner Familie und Patrick Baud-Lavigne sowie Antoine Daher zum Formel-1-Rennen ins Emirat gereist – die Behörden von Abu Dhabi übernahmen die Kosten der Reise vollumfänglich. Nachdem der ehemalige FDP-Staatsrat deshalb erstinstanzlich wegen unerlaubter Vorteilsnahme noch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war, sprach ihn das Kantonsgericht im Dezember 2021 frei.
Bundesgericht: Maudet wusste, dass ihm Reise nicht zusteht
Für das Bundesgericht ist jedoch klar: «Die Reise nach Abu Dhabi stellt einen nicht gebührenden Vorteil dar». Anders als die Vorinstanz ist es der Ansicht, dass sich eine unrechtmässige Vorteilsgewährung und eine unrechtmässige Vorteilsannahme durch öffentliche Bedienstete nicht immer gegenseitig bedingen. Vielmehr könne das Verhalten der Person, die den Vorteil gewährt und derjenigen, die ihn annimmt, je für sich allein strafbar sein.
Kurz: Maudet und Baud-Lavigne waren sich laut Bundesgericht bewusst, dass ihnen der gewährte Vorteil nicht zusteht. Vielmehr fanden sie sich damit ab, aufgrund ihrer amtlichen Funktion davon profitiert zu haben. Damit machten sie sich der Vorteilsnahme schuldig. Khoury und Daher, die im Rahmen der Reiseeinladung aktiv waren, sollen ihrerseits als Täter respektive Gehilfe wegen Vorteilsgewährung verurteilt werden.
Keine Konsequenzen hat dagegen eine 2017 realisierte Umfrage. Das Bundesgericht bestätigte die Freisprüche der Betroffenen bezüglich der Finanzierung. Es habe sich um eine politische Finanzierung gehandelt. Diese sei Maudet nicht als Amtsträger, sondern als Kandidat im Hinblick auf die kantonalen Wahlen gewährt worden.
Der tiefe Fall des Pierre Maudet
Die Affäre hatte grossen Einfluss auf die Karriere von Maudet. Einst als möglicher Bundesrat gehandelt, wurde er 2020 von der Genfer FDP ausgeschlossen und zum Rücktritt im Staatsrat gedrängt, in dem er ab 2013 sass. Im Frühling 2021 kandidierte er erfolglos für seine eigene Nachfolge.
Schliesslich gab das einstige Wunderkind der Genfer Politik im September bekannt, dass es erneut für den Staatsrat kandidieren will. Dass das Bundesgerichtsurteil diesbezüglich zu einem Umdenken führt, ist nicht zu erwarten. Pierre Maudet stellte bereits im September in einem TV-Interview klar, dass der Gerichtsentscheid nichts an seinem politischen Vorhaben ändern werde.
Wie wahrscheinlich das Polit-Comeback ist
Doch hat ein verurteilter Politiker überhaupt Chancen, in eine Kantonsregierung gewählt zu werden? Auch wenn das Bundesgerichtsurteil das Comeback Maudets gewiss nicht einfacher macht, sollte man den 44-Jährigen nicht abschreiben.
Im März 2021 – kurz nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch – hat der begnadete Wahlkämpfer bewiesen, dass er trotz Verurteilung ein gutes Wahlresultat erzielen kann. Maudet landete damals beim ersten und zweiten Wahlgang der Ersatzwahl um seine eigene Nachfolge jeweils auf dem zweiten Platz.
Da damals nur ein Sitz zu vergeben war, brachte dieser Achtungserfolg dem Genfer Politiker letztlich nichts. Bei den nächsten Wahlen im Frühling 2023 sind die Voraussetzungen jedoch deutlich günstiger: Alle sieben Regierungssitze stehen zur Wahl. Hinzu kommt, dass insgesamt drei Bisherige – Mauro Poggia (MCG), Anne Emery-Torracinta (SP) und Serge Dal Busco (Mitte) – nicht mehr antreten werden. Die Genfer Parteien sind also gut beraten, die Kandidatur Maudets nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.