Heizen bis maximal 20 Grad: Bundesrat Parmelin stellt Gas-Notfallplan vor
Die milden Temperaturen lassen vergessen: Der Winter ist nicht mehr allzu fern – und damit auch die mögliche Gefahr von Gas- und Stromengpässen. Während die Pläne zum Stromsparen noch vage sind, hat der Bundesrat am Mittwoch im anderen Bereich Nägel mit Köpfen gemacht. Wirtschaftsminister Guy Parmelin legte der Öffentlichkeit die Strategie für den Fall vor, sollte es zu einer Gasmangellage kommen.
Dabei wählt die Landesregierung ein vierstufiges Vorgehen. Einschränkungen beim Gasverbrauch und Verbote werden erst auf der dritten Stufe gezündet – also wenn Sparappelle und die Umstellung von Gas auf Öl bei Zweistoffanlagen nicht gefruchtet haben. Und auch dort ist er zurückgekrebst.
- Bei einer unmittelbar drohenden Mangellage: Sparappelle
- Bei Eintritt einer Mangellage: Umstellung von Gas auf Öl in Zweistoffanlagen
- Verbrauchseinschränkungen und Verbote bestimmter Verwendungszwecke wie Wellnessbereich
- Kontingentierung nicht geschützter Kunden per Verordnung und parallel Verschärfung der Verbrauchseinschränkungen und Verbote
Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass Häuser mit Gasheizungen nur noch auf 19 Grad geheizt werden dürfen. Die Verordnung sieht nun für Innenräume eine Temperatur von 20 Grad vor. Das sei eine Temperatur, die leicht zu messen und zu regeln sei auf dem Heizungsschalter, verteidigte Parmelin vor den Medien den Entscheid.
Für die Einhaltung der Temperatur sind die Mieterinnen und Eigentümer verantwortlich. Ob der Staat bei Verstössen Ordnungsbussen verhängen soll, prüft das Wirtschaftsdepartement bis Ende Januar. Bundesrat Parmelin machte jedoch klar, dass es keine Heizungspolizei geben werde. «Wir vertrauen auf die Eigenverantwortung der Menschen.»
Der Wirtschaftsminister appellierte an die Bevölkerung, bereits jetzt Energie zu sparen. Jede und jeder könne etwas dazu beitragen, dass der Bund nicht auf die Massnahmen zurückgreifen müsse. Parmelin macht klar, dass der Bundesrat für alle Fälle gewappnet sei. Stand heute sei das Risiko für eine Gasmangellage diesen Winter allerdings eher gering.
Aus für Wellness und Schwimmbäder
Betroffen von einem Verbot wären in erster Linie der Freizeit- und Wellnessbereich. Leerstehende Gebäude und Ferienhäuser dürften nicht mehr mit Gas beheizt werden. Auch Schwimmbädern, Wellnessbecken, Dampfbädern oder Saunen sowie Heizstrahlern, Gasgrills oder Warmluftzelten würde der Gashahn abgedreht.
Als Ultima Ratio könnte der Bundesrat zu einer Kontingentierung greifen. Davon ausgenommen wären nur sogenannte geschützte Kunden. Diese umfassen Privathaushalte, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Polizei und Feuerwehr sowie Betriebe in weiteren zentralen Bereichen wie Trinkwasser, Abwasserreinigung oder Abfallentsorgung.
Unternehmen können mit Kontingenten handeln
Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen können nicht genutzte Kontingente über einen Pool miteinander handeln. Damit könnten nach Ansicht des Bundesrates die volkswirtschaftlichen Schäden verringert werden. Der Bund prüft aber auch, ob Grossverbraucher für 24 Stunden ganz vom Netz genommen werden können. Im Gegenzug würden sie eine Entschädigung erhalten.
Wie der Bundesrat versichert, käme eine Kontingentierung erst im Falle einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage zum Einsatz. «Es werden immer nur die Massnahmen in Kraft gesetzt, die absolut nötig sind», wiederholte Parmelin eine Aussage, die er bereits Ende August bei der Ankündigung des Planes gemacht hatte.