Bundesrat verpflichtet grosse Konzerne ab 2024 zu Klimabericht
Ab übernächstem Jahr gilt es für grosse Konzerne in der Schweiz Ernst: Sie müssen Transparenz schaffen, wie nachhaltig sie wirtschaften. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Verordnung zur Klimaberichterstattung auf 2024 in Kraft gesetzt. Diese lange Vorlaufzeit soll den Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung einräumen, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in einer Mitteilung betont.
Verbindlich wird die Klimaberichterstattung künftig für Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und mindestens 20 Millionen Franken Bilanzsumme oder 40 Millionen Franken Umsatz. Diese Eckwerte stiessen auch in der Vernehmlassung weitgehend auf Zustimmung.
Vergleichbar, aussagekräftig und transparent
Konkret müssen Konzerne im Bericht das finanzielle Risiko aufzeigen, das sie durch klimarelevante Tätigkeiten eingehen. Offengelegt werden soll auch, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat. Unternehmen sind zudem verpflichtet, Reduktionsziele für ihre direkten und indirekten Treibhausgasemissionen zu setzen.
Ziel der Mindestanforderungen ist es, dass die Berichterstattungen aussagekräftig, vergleichbar und sofern möglich vorwärtsschauend und szenarienbasiert sind. Heute fehlen in der Schweiz klare, vergleichbare Offenlegungen im Klimabereich. Damit setzt der Bund die international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) um. (rwa)