Justizaffäre: Wie geht der Kanton mit vertraulichen Dokumenten um?
Regierungsrat Dieter Egli hat am 22. September eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Egli geht davon aus, dass ein vertraulicher Bericht seines Departements an die Sicherheitskommission sowie Informationen aus der Kommissionssitzung «unberechtigten Dritten» zugänglich gemacht worden sind. Er wirft einer unbekannten Täterschaft im Zusammenhang mit der Aargauer Justizaffäre eine Amtsgeheimnisverletzung vor. Dies geht aus einem Entscheid des Obergerichts hervor, das entschieden hatte, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt die Anzeige behandeln muss.
Im vertraulichen Bericht vom 8. August 2022 an die Kommission geht es um die Strafanzeige eines ehemaligen Aargauer Polizeioffiziers gegen Simon Burger, Leiter der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, und Barbara Loppacher, Leiterin der Staatsanwaltschaft Aarau-Lenzburg. SVP-Fraktionschefin Désirée Stutz, die im Grossen Rat ihren Parteikollegen Burger verteidigt und das Departement Egli kritisiert hatte, stellt dem Regierungsrat nun kritische Fragen zur Strafanzeige.
Wie geht das Innendepartement mit vertraulichen Dokumenten um?
Sie schreibt, der fragliche Bericht sei unter anderem dem Regierungsrat, unbekannten Personen des Generalsekretariats im Innendepartement, der Kantonspolizei Aargau, dem Kommandanten sowie dessen Stellvertreter, der Staatsanwaltschaft Aargau, dem leitenden Oberstaatsanwalt sowie dessen Stellvertreter bekannt gewesen. Zudem hätten auch Mitglieder der Kommission Öffentliche Sicherheit – in der Stutz selber sitzt – und Teilnehmer der Kommissionssitzung vom 14. September davon gewusst.
Sie stellt dem Regierungsrat mehrere Fragen zum Umgang mit vertraulichen Berichten, dies allgemein und insbesondere im Innendepartement. Stutz will wissen, wer dort entscheide, welche Unterlagen als vertraulich klassifiziert werden. Sie fragt, wie solche Berichte im Departement als vertraulich klassifiziert und gekennzeichnet würden. Stutz verlangt auch Auskunft, wie als vertrauliche klassifizierte Berichte abgelegt respektive aufbewahrt werden, und sie fragt, ob eine Adressatenliste oder Liste zugriffberechtigter Personen erstellt wird.
Warum ging der Bericht an Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft?
Stutz will auch wissen, wem der vertrauliche Bericht zur Kenntnis gebracht wurde oder wie sich erklären lasse, dass im Entscheid des Obergerichts von «unter anderem» dem oben genannten Adressatenkreis die Rede sei. Die SVP-Fraktionschefin fragt weiter, ob sich der Kreis der Mitarbeitenden im Departement Egli, die den vertraulichen Bericht erhielten, nicht genau bezeichnen lasse.
Zudem verlangt sie Auskunft, wie die Zustellung an die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft zu verstehen sei – und wer dort Einblick in den Bericht hatte. Schliesslich fragt Stutz, wer in diesem Fall entschieden habe, den Bericht vom 8. August als vertraulich zu klassifizieren. Und mit Blick auf die mögliche Amtsgeheimnisverletzung: «Wer hat den Adressatenkreis für die Zustellung des als vertraulich klassifizierten Berichts festgelegt?»